TZR0.15 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
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Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.
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TZr0.15 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1, Zeile 28, Bezeichnung C15000
- PDF-Dateiseiten
- 5
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Zr | 0.1 ~ 0.2 |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 1, Zeile 28, Kennnummer C15000; Originalscan PDF, Seite 5 (gedruckte Seite 3). Ein Gedankenstrich bedeutet nicht festgelegt und wird nicht als null behandelt; eine gemeinsame Untergrenze darf nicht in unabhängige Untergrenzen für die einzelnen Elemente aufgeteilt werden. Abschnitt 2.2 der Norm: Einzelwerte für Verunreinigungen in der Tabelle sind Höchstwerte; für nicht aufgeführte Elemente dürfen keine Nullwerte aus anderen Ausgaben ergänzt werden. Tabelle 1, Anmerkung a: As, Bi und Sb müssen nicht analysiert werden; der Lieferant muss jedoch die Einhaltung der tabellierten Obergrenzen gewährleisten. Diese Norm legt nur die Sorten und chemischen Zusammensetzungen von Kupfer und Kupferlegierungen als Knetwerkstoffe fest; daraus darf keine tatsächliche Lieferung von Draht zum Kaltstauchen abgeleitet werden. Tabelle 1, Anmerkung l: Für diese Sorte beträgt Cu+Ag+Zr mindestens 99.9%. Tabelle 1, Anmerkung l: Für diese Sorte beträgt die Summe Cu+Ag+Zr mindestens 99.9%; die tabellierte Untergrenze für Cu+Ag bleibt 99.80%.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Elementkoeffizient
- Cu
- 1
- Ag
- 1
- Untergrenze
- 99.8
- Anforderung
- Cu+Ag Mindestsumme
- Elementkoeffizient
- Cu
- 1
- Ag
- 1
- Zr
- 1
- Untergrenze
- 99.9
- Anforderung
- Tabelle 1, Anmerkung l: kombiniertes Minimum von Cu+Ag+Zr
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
- Ag
- Cu
- Zr