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TZR0.15 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.

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TZr0.15 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Zeile 28, Bezeichnung C15000
PDF-Dateiseiten
5
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Zr0.1 ~ 0.2

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 1, Zeile 28, Kennnummer C15000; Originalscan PDF, Seite 5 (gedruckte Seite 3). Ein Gedankenstrich bedeutet nicht festgelegt und wird nicht als null behandelt; eine gemeinsame Untergrenze darf nicht in unabhängige Untergrenzen für die einzelnen Elemente aufgeteilt werden. Abschnitt 2.2 der Norm: Einzelwerte für Verunreinigungen in der Tabelle sind Höchstwerte; für nicht aufgeführte Elemente dürfen keine Nullwerte aus anderen Ausgaben ergänzt werden. Tabelle 1, Anmerkung a: As, Bi und Sb müssen nicht analysiert werden; der Lieferant muss jedoch die Einhaltung der tabellierten Obergrenzen gewährleisten. Diese Norm legt nur die Sorten und chemischen Zusammensetzungen von Kupfer und Kupferlegierungen als Knetwerkstoffe fest; daraus darf keine tatsächliche Lieferung von Draht zum Kaltstauchen abgeleitet werden. Tabelle 1, Anmerkung l: Für diese Sorte beträgt Cu+Ag+Zr mindestens 99.9%. Tabelle 1, Anmerkung l: Für diese Sorte beträgt die Summe Cu+Ag+Zr mindestens 99.9%; die tabellierte Untergrenze für Cu+Ag bleibt 99.80%.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Elementkoeffizient
    Cu
    1
    Ag
    1
    Untergrenze
    99.8
    Anforderung
    Cu+Ag Mindestsumme
  • Elementkoeffizient
    Cu
    1
    Ag
    1
    Zr
    1
    Untergrenze
    99.9
    Anforderung
    Tabelle 1, Anmerkung l: kombiniertes Minimum von Cu+Ag+Zr
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • Ag
  • Cu
  • Zr

Hinweise zur Quellenprüfung

Jede Zelle der Tabelle 1 im gescannten Originalstandard wurde manuell geprüft; zutreffende Fußnoten sind separat vermerkt.
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