← ZurückWerkstoffsortenverzeichnis

TCR1-0.18 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für TCR1-0.18 öffnen →

Materialbedarfsprüfung

Suchen Sie den Werkstoff TCR1-0.18?

Nicht im Produktkatalog aufgeführt? Senden Sie uns gerne Ihre Anforderungen. Wir prüfen anhand von Güte, Produktform, Abmessungen sowie Bearbeitungs- und Lieferanforderungen, ob unsere Anlagen, Fertigungslinien und Verfahren geeignet sind, und besprechen mögliche Bearbeitung, Versuche oder Lieferung.

Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.

Produkte und Bearbeitungsmöglichkeiten ansehen

TCr1-0.18 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 2, Zeile 18, Bezeichnung T18160
PDF-Dateiseiten
6
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Zr0.05 ~ 0.3
Cr0.5 ~ 1.5
Si≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)
Mg≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)
P≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
B≤ 0.02 (Untergrenze nicht angegeben)
Sb≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben)
Bi≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 2, Zeile 18, Kennnummer T18160; Originalscan PDF, Seite 6 (gedruckte Seite 5). Ist Cu als Rest angegeben, wird kein Zahlenbereich erfunden; ein Gedankenstrich bedeutet nicht festgelegt und darf nicht als null eingetragen werden. Abschnitt 2.2: Einzelwerte für Verunreinigungen in der Tabelle sind Höchstwerte; die tatsächliche Herstellerlieferung und die chemische Zusammensetzung nach dieser Norm sind getrennt zu bestätigen. Tabelle 2, Anmerkung a: Hochkupferlegierungen sind Legierungen mit einem Kupfergehalt zwischen 96.0% und 99.3%; daraus ergibt sich keine Zusicherung der Lieferung von Draht zum Kaltstauchen nach dieser Norm. Die Summe der tabellierten Verunreinigungen beträgt ≤0.3%; dies ist keine Obergrenze für jedes einzelne nicht aufgeführte Element. Tabelle 2, Anmerkung d: Die Verunreinigungssumme 0.3% ist die Summe der gemessenen Gehalte der in der Tabelle aufgeführten Verunreinigungselemente; sie darf nicht durch bloßes Addieren der einzelnen Obergrenzen beurteilt werden.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
    Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind

      Hinweise zur Quellenprüfung

      Die gescannte Originaltabelle 2 der Norm wurde manuell zellenweise geprüft; die Spaltenköpfe der Fortsetzungstabelle und die Fußnoten b/c/d sind gesondert zu prüfen
      WhatsApp Technische Anfrage →