SUS 410-W2 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für SUS 410-W2 öffnen →SUS 410-W2 · JIS G 4309-2013
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Nichtrostender Stahl
- Unterkategorie
- Martensitischer nichtrostender Stahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | 11.5 ~ 13.5 |
| Mn | ≤ 1 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | ≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | ≤ 1 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Die Tabelle 1 des japanischen Originaltextes von JIS G 4309:2013 listet SUS410 und den Erzeugniszustand W2 auf, der als martensitischer nichtrostender Stahl klassifiziert wird. ; Haupttext-Tabelle 2: W2 gilt für Drahtdurchmesser 0.80–14.0 mm; W1/W2/W1/2H darf nicht austauschbar verwendet werden. ; Haupttext-Klausel 4 verweist auf die chemische Zusammensetzung in Klausel 5 von JIS, G, 4308 oder von JIS, G, 4311; Anhang JA ist lediglich eine Referenz zur Walzdrahtzusammensetzung und kein unabhängiger verbindlicher Grenzwert für den fertigen Stahldraht, der von diesem Standard abgedeckt wird. ; Mechanische Eigenschaften je nach Drahtdurchmesser im Haupttext und Zusammensetzung im Anhang JA wurden in dieser Klausel noch nicht bedingungsweise verifiziert; aus dieser Klausel dürfen weder Liefer- noch Leistungsgarantien abgeleitet werden. ; Bestehende Zusammensetzungen bleiben als Referenztranskriptionen bestehen und wurden nicht zu einer zellengenauen Verifizierung gegenüber dem Originaltext aufgewertet.