HSN72-1 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HSN72-1 öffnen →HSn72-1 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 3, Zeile 36, Bezeichnung C44300
- PDF-Dateiseiten
- 8、9
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.
Produkte außer Rohren, Basiszusammensetzung in Tabelle 3
Rohrprodukte: Tabelle 3, Hinweis d erhöht das Mindestmaß von Sn auf 0.9%.
Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cu | 70.0 ~ 73.0 |
| As | 0.02 ~ 0.06 |
| Sn | 0.8 ~ 1.2 |
| Fe | ≤ 0.06 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.07 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenanteil wt%; GB/T5231—2012, Tabelle 3, Zeile 36, Bezeichnung C44300. Zn ist der Rest; Nicht aufgeführte Elemente werden nicht mit Null eingetragen; Die Summe der in der Tabelle aufgeführten Verunreinigungen beträgt ≤0.4%, berechnet gemäß Klausel 2.3 und Fußnoten. Tabelle 3, Anmerkung d: Wenn diese Sorte ein Rohrprodukt ist, beträgt der Mindestmassenanteil von Sn 0.9%; Für andere Produkte gilt die tabellierte Untergrenze von 0.8%.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten
Produkte außer Rohren, Basiszusammensetzung in Tabelle 3
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cu | 70.0 ~ 73.0 |
| As | 0.02 ~ 0.06 |
| Sn | 0.8 ~ 1.2 |
| Fe | ≤ 0.06 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.07 (Untergrenze nicht angegeben) |
Rohrprodukte: Tabelle 3, Hinweis d erhöht das Mindestmaß von Sn auf 0.9%.
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cu | 70.0 ~ 73.0 |
| As | 0.02 ~ 0.06 |
| Sn | 0.9 ~ 1.2 |
| Fe | ≤ 0.06 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.07 (Untergrenze nicht angegeben) |