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HSI62-0.6 Werkstoffdaten

4 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HSI62-0.6 öffnen →

HSi62-0.6 · GB /T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Unterkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3 · Fußnoten

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.

Tabelle 3 Standard Fe≤0.15%
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Spezifizierte nichtmagnetische Anwendung, Fe≤0.030%
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Zusammensetzung in Massenanteilen wt%; Einzelwerte sind Obergrenzen, Bereiche bleiben wie in der Originaltabelle. Restgehalte werden weder in feste Zahlen umgerechnet noch als null behandelt; nicht aufgeführte Elemente werden nicht als null angenommen. Für Kupfer und Kupferlegierungen werden die Stahl-Kohlenstoffäquivalentformeln IIW/Pcm/CET nicht direkt angewendet. Zn ist der Rest; Summe der Verunreinigungen ≤2.0%. Spalte Fe, Anmerkung a: Für antimagnetische Messinganwendungen gilt Fe≤0.030%, ausschließlich bei ausdrücklich festgelegter antimagnetischer Verwendung.

Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten

Tabelle 3 Standard Fe≤0.15%

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Spezifizierte nichtmagnetische Anwendung, Fe≤0.030%

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden

Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Die ursprüngliche Tabelle zu 3/5 sowie die Fußnoten wurden geprüft.

HSi62-0.6 · GB /T 5231-2022

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Unterkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Referenz zur historischen Ausgabe
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3 · Fußnoten

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.

Tabelle 3 Standard Fe≤0.15%
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Spezifizierte nichtmagnetische Anwendung, Fe≤0.030%
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Die aktuelle chemische Zusammensetzung zeigt Originaldaten aus GB/T 5231-2012; der ursprüngliche Datensatz nennt GB/T 5231-2022. Der Originaltext dieser Ausgabe fehlt noch, Editionsunterschiede sind nicht bestätigt. Zusammensetzung in Massenanteilen wt%; Einzelwerte sind Obergrenzen, Bereiche bleiben wie in der Originaltabelle. Restgehalte werden weder in feste Zahlen umgerechnet noch als null behandelt; nicht aufgeführte Elemente werden nicht als null angenommen. Für Kupfer und Kupferlegierungen werden die Stahl-Kohlenstoffäquivalentformeln IIW/Pcm/CET nicht direkt angewendet. Zn ist der Rest; Summe der Verunreinigungen ≤2.0%. Spalte Fe, Anmerkung a: Für antimagnetische Messinganwendungen gilt Fe≤0.030%, ausschließlich bei ausdrücklich festgelegter antimagnetischer Verwendung.

Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten

Tabelle 3 Standard Fe≤0.15%

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Spezifizierte nichtmagnetische Anwendung, Fe≤0.030%

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden

Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Die derzeit angegebene chemische Zusammensetzung ist aus dem Original zu GB /T 5231-2012 übertragen; der ursprüngliche Datensatz nennt GB /T 5231-2022; diese Originalausgabe ist weiterhin nicht verfügbar, und Unterschiede zwischen den Ausgaben wurden nicht bestätigt.

HSi62-0.6 · GB /T 5231-2022

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Unterkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Referenz zur historischen Ausgabe
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3 · Fußnoten

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.

Tabelle 3 Standard Fe≤0.15%
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Spezifizierte nichtmagnetische Anwendung, Fe≤0.030%
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Die aktuelle chemische Zusammensetzung zeigt Originaldaten aus GB/T 5231-2012; der ursprüngliche Datensatz nennt GB/T 5231-2022. Der Originaltext dieser Ausgabe fehlt noch, Editionsunterschiede sind nicht bestätigt. Zusammensetzung in Massenanteilen wt%; Einzelwerte sind Obergrenzen, Bereiche bleiben wie in der Originaltabelle. Restgehalte werden weder in feste Zahlen umgerechnet noch als null behandelt; nicht aufgeführte Elemente werden nicht als null angenommen. Für Kupfer und Kupferlegierungen werden die Stahl-Kohlenstoffäquivalentformeln IIW/Pcm/CET nicht direkt angewendet. Zn ist der Rest; Summe der Verunreinigungen ≤2.0%. Spalte Fe, Anmerkung a: Für antimagnetische Messinganwendungen gilt Fe≤0.030%, ausschließlich bei ausdrücklich festgelegter antimagnetischer Verwendung.

Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten

Tabelle 3 Standard Fe≤0.15%

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Spezifizierte nichtmagnetische Anwendung, Fe≤0.030%

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59 ~ 64
Fe≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
ZnRestgehalt

Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden

Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Die derzeit angegebene chemische Zusammensetzung ist aus dem Original zu GB /T 5231-2012 übertragen; der ursprüngliche Datensatz nennt GB /T 5231-2022; diese Originalausgabe ist weiterhin nicht verfügbar, und Unterschiede zwischen den Ausgaben wurden nicht bestätigt.

HSi62-0.6 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3, Zeile 66, Bezeichnung C68350
PDF-Dateiseiten
9
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59.0 ~ 64.0
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.09 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.05 ~ 0.4
Ni≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Si0.3 ~ 1.0
Sn≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012 Tabelle 3 Zeile 66, Bezeichnung C68350; gescanntes PDF Seite 9. Zn ist der Rest; Bindestriche bedeuten nicht spezifiziert und werden nicht durch null ersetzt. Artikel 2.2: In der Tabelle aufgeführte Einzelwerte für Verunreinigungen sind Höchstwerte. Die Summe der in der Tabelle aufgeführten Verunreinigungen ist ≤2% und muss gegen die gemessenen Werte der in der Norm spezifizierten Verunreinigungselemente geprüft werden. Diese Norm dient als Grundlage für die Legierungszusammensetzung von verformten Kupfer- und Kupferlegierungsgüten; die tatsächliche Lieferung und die Eignung für das Kaltstauchen sind separat zu bestätigen.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
    Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind

      Hinweise zur Quellenprüfung

      Der gescannte Originalstandard, Tabelle 3, wurde Zelle für Zelle manuell geprüft; gekoppelte Elemente und anwendungsspezifische Fußnoten erfordern eine separate Überprüfung.
      WhatsApp Technische Anfrage →