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HSB61-0.8-0.5 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HSB61-0.8-0.5 öffnen →

HSb61-0.8-0.5 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3, Zeile 62, Bezeichnung T68200
PDF-Dateiseiten
9
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59.0 ~ 63.0
Fe≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Sb0.4 ~ 1.2
Si0.3 ~ 1.0
Cd≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T und 5231-2012, Tabelle 3, Zeile 62, Bezeichnung T68200; Gescannt PDF, Seite 9. Zn ist der Rest; ein Strich bedeutet „nicht spezifiziert“; er wird nicht mit Null eingetragen. Klausel 2.2: Einzelne tabellierte Verunreinigungswerte sind Maxima. Tabellierte Gesamtverunreinigungen ≤0.5%; Überprüfung anhand der gemessenen Gehalte der im Standard genannten Verunreinigungselemente. Dieser Standard liefert Zusammensetzungsbezeichnungen für Knetkupfer und Kupferlegierungen; tatsächliche Lieferung und Eignung zum Kaltstauchen müssen separat bestätigt werden. Tabelle 3, Anmerkung j: Der Bereich 0.05–1.2% gilt für kombinierte Ni+Sn+B, nicht für Ni allein. Tabelle 3, Anmerkung c: Gesamtverunreinigungen sind die Summe der gemessenen Gehalte der in der Tabelle aufgeführten Verunreinigungselemente.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Anforderung
    Tabelle 3, Hinweis j: kombiniert gemäß Ni+Sn+B
    Elementkoeffizient
    Ni
    1
    Sn
    1
    B
    1
    Untergrenze
    0.05
    Obergrenze
    1.2
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • B
  • Ni
  • Sn

Hinweise zur Quellenprüfung

Der gescannte Originalstandard, Tabelle 3, wurde Zelle für Zelle manuell geprüft; gekoppelte Elemente und anwendungsspezifische Fußnoten erfordern eine separate Überprüfung.
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