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HPB59-2 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HPB59-2 öffnen →

HPb59-2 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3, Zeile 30, Bezeichnung T38200
PDF-Dateiseiten
7、9

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu57.0 ~ 60.0
Fe≤ 0.5 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb1.5 ~ 2.5
Sn≤ 0.5 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T5231—2012 Tabelle 3 Zeile 30, Bezeichnung T38200. Zn ist der Rest; die tabellierte Summe der Verunreinigungen ist ≤1.0%; der Berechnungsumfang ist gemäß Artikel 2.3 und den Fußnoten dieser Zeile zu bestätigen; eine Teilsumme der aufgeführten Elemente kann eine vollständige Analyse nicht ersetzen. Tabelle 3 Anmerkung a: Die Bedingung Fe≤0.030% für unmagnetisches Messing gilt nur für unmagnetisches Messing und wird nicht auf diese Zeile für bleihaltiges Messing angewendet. Artikel 2.2: Nicht aufgeführte Elemente dürfen nicht als null angenommen werden; Artikel 2.4: Der Zn-Rest darf nicht mechanisch als garantierter Bereich abgeleitet werden. Tabelle 3 Anmerkung c: Die Summe der Verunreinigungen in dieser Zeile ist die Summe der gemessenen Gehalte der in der Tabelle aufgeführten Verunreinigungselemente.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
    Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind

      Hinweise zur Quellenprüfung

      Jede Zelle in Zeile 30 der Tabelle 3 im gescannten Original wurde zusammen mit den zugehörigen Fußnoten manuell überprüft.
      WhatsApp Technische Anfrage →