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HBI60-1.3 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HBI60-1.3 öffnen →

HBi60-1.3 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3, Zeile 44, Bezeichnung T49240
PDF-Dateiseiten
8
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu58.0 ~ 62.0
Bi0.3 ~ 2.3
Cd≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T5231—2012, Tabelle 3, Zeile 44, Bezeichnung T49240. Zn ist der Rest; ein Strich bedeutet nicht angegeben; er wird nicht als Null eingetragen; die tabellierte Summe der Verunreinigungen ≤0.3%. Tabelle 3, Anmerkung c: Die Gesamtverunreinigungen sind die Summe der gemessenen Gehalte der in der Tabelle aufgeführten Verunreinigungselemente; der Hauptlegierungskomponente Bi darf nicht als Verunreinigung zugerechnet werden. Tabelle 3, Anmerkung e: Die Werte von 0.05% bis 1.2% in Spalte Sn stellen den kombinierten Bereich von Sb+B+Ni+Sn dar und dürfen nicht als Bereich eines einzelnen Elements Sn betrachtet werden; diese vier Komponenten sind anhand der tatsächlichen Analyse zu summieren.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Anforderung
    Tabelle 3, Hinweis e: kombiniert gemäß Sb+B+Ni+Sn
    Elementkoeffizient
    Sb
    1
    B
    1
    Ni
    1
    Sn
    1
    Untergrenze
    0.05
    Obergrenze
    1.2
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • Sb
  • B
  • Ni
  • Sn

Hinweise zur Quellenprüfung

Gescanntes Original: Tabelle 3, Zeile 44 und Hinweis c/e Zelle für Zelle geprüft.
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