H95 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für H95 öffnen →H95 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 3, Zeile 1, Bezeichnung C21000
- PDF-Dateiseiten
- 7、9
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cu | 94 ~ 96 |
| Fe | ≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Masseanteil wt%; GB/T5231—2012, Tabelle 3, Zeile 1, Bezeichnung C21000. Zn ist Rest. Gesamte tabellarisch aufgeführte Verunreinigungen ≤0.3%, einschließlich aller Verunreinigungen außerhalb der Hauptbestandteile. Eine Teilsumme der aufgeführten Elemente ersetzt nicht die vollständige Verunreinigungsanalyse. Absatz 2.2: Einzelwerte für andere Verunreinigungselemente sind Maximalwerte; nicht aufgeführte Grenzwerte bedürfen einer Käufer-Lieferanten-Vereinbarung und werden nicht durch Null ersetzt. Diese Norm behandelt ausschließlich umgeformte Kupfer-/Kupferlegierungsbezeichnungen und die chemische Zusammensetzung; sie begründet keine tatsächliche Lieferung von Kaltstauchdraht.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind