BFE10-1.6-1 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für BFE10-1.6-1 öffnen →BFe10-1.6-1 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 5, Zeile 11, Bezeichnung T70620
- PDF-Dateiseiten
- 11
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Fe | 1.5 ~ 1.8 |
| Mn | 0.5 ~ 1.0 |
| Pb | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | ≤ 0.02 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben) |
| C | ≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 5, Zeile 11, Bezeichnung T70620; gescanntes PDF, physische Seite 11. Cu ist der Rest. Ni+Co ist ein kombinierter Bereich und darf nicht in einzelne Elemente Ni oder Co aufgeteilt werden; Bindestriche bedeuten nicht festgelegt und dürfen nicht als null angenommen werden. Die Summe der in der Tabelle aufgeführten Verunreinigungen ist ≤0.4%, zu prüfen gemäß den geltenden Tabellenanmerkungen. Diese Norm dient als Grundlage für die Zusammensetzung von umgeformten Kupfer-Nickel-Legierungen; die tatsächliche Lieferung und die Eignung für das Kaltstauchen sind separat zu bestätigen.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Anforderung
- Tabelle 5: Gesamtsumme gemäß Ni+Co
- Elementkoeffizient
- Ni
- 1
- Co
- 1
- Untergrenze
- 9.0
- Obergrenze
- 11.0
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
- Ni
- Co