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5A02 Werkstoffdaten

6 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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5A02 · GB /T 3190-2008

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、9、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Mg2.0 ~ 2.8
Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Tabellarische Massenanteile in % GB/T 3190—1996, Tabelle 1; nicht angegebene Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm umfasst die chemische Zusammensetzung von Aluminium und Aluminiumknetlegierungen; dies begründet weder Eignung zum Kaltstauchen, eine tatsächliche Lieferung noch Eigenschaften des Endprodukts. Al ist der Rest; die originale Tabelle gibt keinen eigenständigen Zahlenbereich für Al an. Einzelne und kombinierte Grenzwerte für andere Verunreinigungen betreffen nur die in Klausel 4.3 der Norm definierten weiteren Elemente, nicht die Summe aller Hauptlegierungselemente; fehlende Prüfergebnisse zu Verunreinigungen dürfen nicht als Null behandelt werden. Der Gehalt zu Mn oder Cr liegt zwischen 0.15 und 0.4%; die originale „oder“-Bedingung muss beachtet werden; beide Anforderungen dürfen nicht unabhängig voneinander auferlegt werden.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Anforderung
    Si+Fe (GB/T 3190—1996, Tabelle 1)
    Elementkoeffizient
    Si
    1
    Fe
    1
    Untergrenze
    Nicht angegeben
    Obergrenze
    0.6
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
    Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
    Einzelne andere Verunreinigung
    0.05
    Summe sonstiger Verunreinigungen
    0.15
    Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
    Ja
    Einschränkungen bei der Elementsubstitution
    Betroffene Elemente
    • Mn
    • Cr
    Relationsoperator
    or
    Untergrenze
    0.15
    Obergrenze
    0.4
    Automatische Bewertung implementiert
    Ja

    Hinweise zur Quellenprüfung

    Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.

    5A02 · GB /T 3190-2020

    Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

    Werkstoffkategorie
    Aluminium und Aluminiumlegierungen
    Unterkategorie
    Aluminium und Aluminiumlegierungen
    Erzeugnisform
    Referenzeintrag
    Status des Originaleintrags
    Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
    Normausgabe
    GB/T 3190—1996
    Tabelle / Abschnitt
    Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
    PDF-Dateiseiten
    3、9、13

    Kohlenstoffäquivalent als Referenz

    IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
    Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
    CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

    Zusammensetzungsangaben

    ElementAnforderung an die Zusammensetzung
    Si≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
    Fe≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
    Cu≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
    Mg2.0 ~ 2.8
    Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

    Anwendbarkeit und Einschränkungen

    Tabellarische Massenanteile in % GB/T 3190—1996, Tabelle 1; nicht angegebene Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm umfasst die chemische Zusammensetzung von Aluminium und Aluminiumknetlegierungen; dies begründet weder Eignung zum Kaltstauchen, eine tatsächliche Lieferung noch Eigenschaften des Endprodukts. Al ist der Rest; die originale Tabelle gibt keinen eigenständigen Zahlenbereich für Al an. Einzelne und kombinierte Grenzwerte für andere Verunreinigungen betreffen nur die in Klausel 4.3 der Norm definierten weiteren Elemente, nicht die Summe aller Hauptlegierungselemente; fehlende Prüfergebnisse zu Verunreinigungen dürfen nicht als Null behandelt werden. Der Gehalt zu Mn oder Cr liegt zwischen 0.15 und 0.4%; die originale „oder“-Bedingung muss beachtet werden; beide Anforderungen dürfen nicht unabhängig voneinander auferlegt werden.

    Kombinierte Grenzbedingungen

    Kombinierte Elementgrenzen
    • Anforderung
      Si+Fe (GB/T 3190—1996, Tabelle 1)
      Elementkoeffizient
      Si
      1
      Fe
      1
      Untergrenze
      Nicht angegeben
      Obergrenze
      0.6
    Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
      Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
      Einzelne andere Verunreinigung
      0.05
      Summe sonstiger Verunreinigungen
      0.15
      Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
      Ja
      Einschränkungen bei der Elementsubstitution
      Betroffene Elemente
      • Mn
      • Cr
      Relationsoperator
      or
      Untergrenze
      0.15
      Obergrenze
      0.4
      Automatische Bewertung implementiert
      Ja

      Hinweise zur Quellenprüfung

      Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.

      5A02 · GB/T 3190—1996

      Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

      Werkstoffkategorie
      Aluminium und Aluminiumlegierungen
      Unterkategorie
      Aluminium und Aluminiumlegierungen
      Erzeugnisform
      Referenzeintrag
      Status des Originaleintrags
      Datensatz aus dem Originaltext der Norm
      Normausgabe
      GB/T 3190—1996
      Tabelle / Abschnitt
      Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
      PDF-Dateiseiten
      3、9、13

      Kohlenstoffäquivalent als Referenz

      IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
      Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
      CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

      Zusammensetzungsangaben

      ElementAnforderung an die Zusammensetzung
      Si≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
      Fe≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
      Cu≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
      Mg2.0 ~ 2.8
      Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

      Anwendbarkeit und Einschränkungen

      Tabellarische Massenanteile in % GB/T 3190—1996, Tabelle 1; nicht angegebene Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm umfasst die chemische Zusammensetzung von Aluminium und Aluminiumknetlegierungen; dies begründet weder Eignung zum Kaltstauchen, eine tatsächliche Lieferung noch Eigenschaften des Endprodukts. Al ist der Rest; die originale Tabelle gibt keinen eigenständigen Zahlenbereich für Al an. Einzelne und kombinierte Grenzwerte für andere Verunreinigungen betreffen nur die in Klausel 4.3 der Norm definierten weiteren Elemente, nicht die Summe aller Hauptlegierungselemente; fehlende Prüfergebnisse zu Verunreinigungen dürfen nicht als Null behandelt werden. Der Gehalt zu Mn oder Cr liegt zwischen 0.15 und 0.4%; die originale „oder“-Bedingung muss beachtet werden; beide Anforderungen dürfen nicht unabhängig voneinander auferlegt werden.

      Kombinierte Grenzbedingungen

      Kombinierte Elementgrenzen
      • Anforderung
        Si+Fe (GB/T 3190—1996, Tabelle 1)
        Elementkoeffizient
        Si
        1
        Fe
        1
        Untergrenze
        Nicht angegeben
        Obergrenze
        0.6
      Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
        Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
        Einzelne andere Verunreinigung
        0.05
        Summe sonstiger Verunreinigungen
        0.15
        Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
        Ja
        Einschränkungen bei der Elementsubstitution
        Betroffene Elemente
        • Mn
        • Cr
        Relationsoperator
        or
        Untergrenze
        0.15
        Obergrenze
        0.4
        Automatische Bewertung implementiert
        Ja

        5A02 · GB /T 3195-2016

        Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

        Werkstoffkategorie
        Aluminium und Aluminiumlegierungen
        Unterkategorie
        Aluminium und Aluminiumlegierungen
        Erzeugnisform
        Referenzeintrag
        Status der Quellenprüfung
        Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

        Kohlenstoffäquivalent als Referenz

        IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
        Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
        CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

        Zusammensetzungsangaben

        ElementAnforderung an die Zusammensetzung
        Cu≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
        Fe≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
        Mg2 ~ 2.8
        Si≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
        Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

        Anwendbarkeit und Einschränkungen

        Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

        5A02 · GB /T 3195-2023

        Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

        Werkstoffkategorie
        Aluminium und Aluminiumlegierungen
        Unterkategorie
        Aluminium und Aluminiumlegierungen
        Erzeugnisform
        Referenzeintrag
        Status der Quellenprüfung
        Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

        Kohlenstoffäquivalent als Referenz

        IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
        Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
        CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

        Zusammensetzungsangaben

        ElementAnforderung an die Zusammensetzung
        Cu≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
        Fe≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
        Mg2 ~ 2.8
        Mn0.15 ~ 0.4
        Si≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
        Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

        Anwendbarkeit und Einschränkungen

        Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

        5A02 · GB /T 3880.1-2012

        Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

        Werkstoffkategorie
        Aluminium und Aluminiumlegierungen
        Unterkategorie
        Aluminium und Aluminiumlegierungen
        Erzeugnisform
        Referenzeintrag
        Status der Quellenprüfung
        Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

        Kohlenstoffäquivalent als Referenz

        IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
        Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
        CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

        Zusammensetzungsangaben

        ElementAnforderung an die Zusammensetzung
        Cu≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
        Fe≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
        Mg2 ~ 2.8
        Mn0.15 ~ 0.4
        Si≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
        Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

        Anwendbarkeit und Einschränkungen

        Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

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