40CRMOV13-9 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für 40CRMOV13-9 öffnen →40CrMoV13-9 · EN 10250-3-1999
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Legierter Stahl
- Unterkategorie
- Legierter Stahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- EN 10250-3-1999
- Tabelle / Abschnitt
- Table1 und Hinweis 1/2; Klauseln 1, 3.1 und 3.2.
- PDF-Dateiseiten
- 6、8、9
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.35 ~ 0.45 |
| Si | 0.15 ~ 0.4 |
| Mn | 0.4 ~ 0.7 |
| P | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | 3.0 ~ 3.5 |
| Mo | 0.8 ~ 1.1 |
| V | 0.15 ~ 0.25 |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Nach dem Originaltext von EN10250-3:1999, Tabelle 1 und Fußnoten, übernommen in BS EN10250-3:2000; Schmelzenanalyse in Massenanteilen wt%. Diese Norm gilt für Freiformschmiedestücke, geschmiedete Stäbe und nach dem Vorschmieden ringgewalzte Erzeugnisse aus legierten Edelbaustählen in vergütetem Lieferzustand; sie gilt nicht automatisch als Liefernorm für Kaltstauchdraht. Tabelle 1, Anmerkung 1 erlaubt dem Hersteller zur Korngrößensteuerung einzelne oder kombinierte Zugaben von Al, Ti, V und Nb; neue Zahlenbereiche sind nicht angegeben, daher weder null einsetzen noch Obergrenzen erfinden. Nicht in Tabelle 1/2 aufgeführte Elemente dürfen ohne Zustimmung des Käufers nicht absichtlich zugesetzt werden, ausgenommen zur Fertigstellung der Schmelze. 3.1 verlangt die Schmelzenzusammensetzung nach Tabelle 1 und verweist auf A.7/A.8 aus EN10250-1. Die Stückanalyseabweichungen nach 3.2 sind separat nach Tabelle 2 und Abschnitt 9.2 von EN10250-1 anzuwenden; der Standardbereich der Schmelzenanalyse wird nicht direkt erweitert. Bestätigt sind derzeit nur chemische Zusammensetzungen, die Zuordnung von Sortenbezeichnungen/Werkstoffnummern und die zugehörigen Bereichsfußnoten; eine abgeschlossene Prüfung aller mechanischen Eigenschaften und des zitierten Teils 1 wird nicht behauptet.