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1100 Werkstoffdaten

3 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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1100 · GB/T 3190—1996

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Datensatz aus dem Originaltext der Norm
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、5、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu0.05 ~ 0.2
Mn≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≥ 99.0 (Obergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenprozent; Nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm umfasst die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen; sie begründet weder Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Eigenschaften des Endprodukts. Al ist als Mindestgehalt angegeben; der Aluminiumgehalt wird gemäß Klausel 4.1/4.2 unter Verwendung der festgelegten Berücksichtigungsschwellen und der vorgegebenen Stellenzahl per Differenz berechnet; nicht gemessene Elemente dürfen nicht als Null behandelt werden. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen betreffen nur die in Klausel 4.3 der Norm definierten anderen Elemente, nicht die Summe aller Hauptlegierungselemente; fehlende Verunreinigungstestergebnisse dürfen nicht als Null behandelt werden. Tabelle 1, Fußnote 1: Für Schweißelektroden und Auftragschweißanwendungen darf der Berylliumgehalt 0.0008% nicht überschreiten.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Anforderung
    Si+Fe (GB/T 3190—1996, Tabelle 1)
    Elementkoeffizient
    Si
    1
    Fe
    1
    Untergrenze
    Nicht angegeben
    Obergrenze
    0.95
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • Fe
  • Si
Reinheitsberechnungsregeln im Original.
PDF-Dateiseiten
3
Reinheit von 99.00% bis unterhalb von 99.90%.
Al=100 abzüglich der Summe aller anderen Elemente mit Gehalten ≥0.010%; vor der Summierung ist jedes Element als 0.0X% anzugeben.
Reinheit von 99.90% bis 99.99%.
Al=100 minus die Summe aller anderen Elemente mit einem Gehalt ≥0.001%; vor der Summenbildung ist jedes Element mit der Stellenzahl 0.00X% anzugeben, das Ergebnis anschließend auf 0.0X% zu runden.
Rundungsregeln.
Folgen Sie GB/T 8170; behandeln Sie nicht spezifizierte Elemente nicht als null und wenden Sie keine gewöhnlichen Restberechnungen direkt an.
Reinheit bedarf einer technischen Überprüfung.
Ja
Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.15
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja
Anforderungen unter den Bedingungen der Quelle
  • Fußnote
    1
    Bedingungen der Originalquelle
    Für Schweißelektroden und Auftragschweißanwendungen darf der Berylliumgehalt 0.0008% nicht überschreiten.
    Automatische Bewertung implementiert
    Nein

1100 · JIS H 4040-2015

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
JIS H 4040:2015
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
PDF-Dateiseiten
15
Einheit
Massenanteil (%)
Analyseart
Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu0.05 ~ 0.2
Mn≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≥ 99.0 (Obergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Gekoppelter Grenzwert in Tabelle 2: Si+Fe≤0.95%; ein kombiniertes Maximum wird nicht als eigenständiges Maximum jedes Elements behandelt. Tabelle 2, Fußnote b: Be≤0.0003% gilt nur für Schweißdrähte und -stäbe; es ist keine Standardbeschränkung für alle Formen. Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannte Grenze für ein bestimmtes Element behandelt. Der kombinierte Gesamtgehalt aller sonst nicht aufgeführten Elemente ist ≤0.15%. Tabelle 1 geltende Formen: extrudierte Stäbe, kaltgezogene Stäbe und kaltgezogener Draht; Formcodes entsprechen nur der Tabelle 1 dieser Ausgabe und begründen keine Lieferung durch die Creation Group. Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Massenprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferbedingungen bedürfen einer separaten Verifizierung anhand der einschlägigen Originaltabellen und Bestellanforderungen.

Hinweise zur Quellenprüfung

2015: Tabellen 1 und 2 der englischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 1100; Original PDF Seite 15, Tabelle 2

1100 · JIS H 4040-2006

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
JIS H 4040:2006
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
PDF-Dateiseiten
8
Einheit
Massenanteil (%)
Analyseart
Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu0.05 ~ 0.2
Mn≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Al≥ 99.0 (Obergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Gekoppelter Grenzwert in Tabelle 2: Si+Fe≤0.95%; ein kombiniertes Maximum wird nicht als eigenständiges Maximum jedes Elements behandelt. Tabelle 2, Fußnote 2: Be≤0.0003% gilt nur für Schweißdrähte und -stäbe; es ist keine Standardbeschränkung für alle Formen. Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannte Grenze für ein bestimmtes Element behandelt. Der kombinierte Gesamtgehalt aller sonst nicht aufgeführten Elemente ist ≤0.15%. Tabelle 1 geltende Formen: extrudierte Stäbe, kaltgezogene Stäbe und kaltgezogener Draht; Formcodes entsprechen nur der Tabelle 1 dieser Ausgabe und begründen keine Lieferung durch die Creation Group. Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Massenprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferbedingungen bedürfen einer separaten Verifizierung anhand der einschlägigen Originaltabellen und Bestellanforderungen.

Hinweise zur Quellenprüfung

2006: Tabellen 1 und 2 der japanischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 1100; Original PDF Seite 8, Tabelle 2
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