022CR18NBTI Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für 022CR18NBTI öffnen →022Cr18NbTi · GB /T 20878-2007
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Nichtrostender Stahl
- Unterkategorie
- Ferritische nichtrostende und hitzebeständige Stähle
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 20878—2007
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 3, Nr. 91
- PDF-Dateiseiten
- 12
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
- Analyseart
- Normanforderungen an die chemische Zusammensetzung
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | ≤ 1 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mn | ≤ 1 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | ≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.015 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | 17.5 ~ 18.5 |
| Ti | 0.1 ~ 0.6 |
| Nb | Nicht aufgeführt; darf nicht als 0 behandelt werden. |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Originalzusammensetzung GB/T 20878—2007, Massenanteile wt%; Werte in Klammern sind maximal zulässige Zusätze. Nb ≥0.30+3C,Ti 0.10~0.60; Das Nb-Minimum ist an das gemessene C gekoppelt. Diese Norm garantiert weder die Eignung zum Kaltstauchen noch die tatsächliche Lieferung. GB/T 20878—2007 ist eine historische Ausgabe; Dieser Eintrag ersetzt nicht die Überprüfung der aktuellen Norm, des Vertrags oder der Materialanwendbarkeit.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Elementkoeffizient
- Nb
- 1
- C
- -3
- Anforderung
- Nb≥0.30+3C
- Untergrenze
- 0.3
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
- Nb