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X39CRMO17-1 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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Materialbedarfsprüfung

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Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.

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X39CrMo17-1 · EN 10088-1-2005

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
EN 10088-1-2005
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3 und Fortsetzungstabelle/Anmerkungen a–d, sämtliche 30 Sorten martensitischer und ausscheidungshärtender korrosionsbeständiger Stähle
PDF-Dateiseiten
1、3、9、10

Quelldokument

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.

Tabelle 3: regulär S≤.015; die Option für Langerzeugnisse in Anmerkung b wurde nicht gewählt
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Anmerkung b: Stäbe, Walzdraht, Stahldraht, Profile, Blankstahlerzeugnisse und zugehörige Halbzeuge: S≤.030
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Hinweis b empfiehlt und erlaubt S .015–.030 zur Zerspanbarkeit
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Hinweis b empfiehlt und erlaubt S .008–.030 hinsichtlich der Schweißbarkeit
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Hinweis b empfiehlt S≤.015 zur Polierbarkeit
IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.33 ~ 0.45
Si≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn≤ 1.5 (Untergrenze nicht angegeben)
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S≤ 0.015 (Untergrenze nicht angegeben)
Cr15.5 ~ 17.5
Mo0.8 ~ 1.3
Ni≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

EN10088-1:2005, Tabelle 3 einschließlich Fortsetzungen, Schmelzenanalyse wt%; offizielle englischsprachige Übernahmevorschau von SIST, PDF9/10. Anmerkung a: Nicht aufgeführte Elemente dürfen ohne Zustimmung des Käufers nicht absichtlich zugesetzt werden, ausgenommen zur Fertigstellung der Schmelze; leere Felder werden weder mit null noch mit allgemeinen Restgehaltsobergrenzen gefüllt. Anmerkung b: Nur bei mit b markierten Sorten werden die Schwefelbedingungen für Langprodukte, Zerspanung, Schweißen und Polieren unterschieden; keine Übertragung auf alle Sorten. Anmerkung c: Engere C-Bereiche dürfen bei Anfrage und Bestellung vereinbart werden; ohne Vertrag werden die Originalbereiche nicht eigenmächtig ersetzt. Anmerkung d: Nur bei X7CrNiAl17-7 gilt zur Verbesserung der Kaltumformbarkeit die Ni-Obergrenze 8.3%; diese und der Standardwert 7.8 sind separat zu wählen. Eine Verzeichnisnorm bestätigt weder Kaltstaucheignung noch mechanische Liefereigenschaften oder Produktlieferung allein; Übernahmeausgaben wie NF/DIN werden durch diesen europäischen Haupttext nicht automatisch bestätigt.

Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten

Tabelle 3: regulär S≤.015; die Option für Langerzeugnisse in Anmerkung b wurde nicht gewählt

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.33 ~ 0.45
Si≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn≤ 1.5 (Untergrenze nicht angegeben)
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S≤ 0.015 (Untergrenze nicht angegeben)
Cr15.5 ~ 17.5
Mo0.8 ~ 1.3
Ni≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)

Anmerkung b: Stäbe, Walzdraht, Stahldraht, Profile, Blankstahlerzeugnisse und zugehörige Halbzeuge: S≤.030

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.33 ~ 0.45
Si≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn≤ 1.5 (Untergrenze nicht angegeben)
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben)
Cr15.5 ~ 17.5
Mo0.8 ~ 1.3
Ni≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)

Hinweis b empfiehlt und erlaubt S .015–.030 zur Zerspanbarkeit

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.33 ~ 0.45
Si≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn≤ 1.5 (Untergrenze nicht angegeben)
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S0.015 ~ 0.03
Cr15.5 ~ 17.5
Mo0.8 ~ 1.3
Ni≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)

Hinweis b empfiehlt und erlaubt S .008–.030 hinsichtlich der Schweißbarkeit

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.33 ~ 0.45
Si≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn≤ 1.5 (Untergrenze nicht angegeben)
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S0.008 ~ 0.03
Cr15.5 ~ 17.5
Mo0.8 ~ 1.3
Ni≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)

Hinweis b empfiehlt S≤.015 zur Polierbarkeit

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.33 ~ 0.45
Si≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn≤ 1.5 (Untergrenze nicht angegeben)
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S≤ 0.015 (Untergrenze nicht angegeben)
Cr15.5 ~ 17.5
Mo0.8 ~ 1.3
Ni≤ 1.0 (Untergrenze nicht angegeben)

Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden

Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Alle 30-Zeilen der Tabelle 3 sowie die Fußnoten visuell geprüft.
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