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TUAG0.1 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.

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TUAg0.1 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Zeile 9, Bezeichnung T10530
PDF-Dateiseiten
5
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
P≤ 0.002 (Untergrenze nicht angegeben)
Bi≤ 0.001 (Untergrenze nicht angegeben)
Sb≤ 0.002 (Untergrenze nicht angegeben)
As≤ 0.002 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.004 (Untergrenze nicht angegeben)
Ni≤ 0.002 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.004 (Untergrenze nicht angegeben)
Sn≤ 0.002 (Untergrenze nicht angegeben)
S≤ 0.004 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.003 (Untergrenze nicht angegeben)
O≤ 0.003 (Untergrenze nicht angegeben)
Ag0.06 ~ 0.12

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012 Tabelle 1 Zeile 9, Bezeichnung T10530, gescanntes Original PDF Seite 5 (gedruckte Seite 2). Bindestriche bedeuten nicht festgelegt und dürfen nicht als null angenommen werden; ein kombiniertes Minimum darf nicht in unabhängige Element-Minima aufgeteilt werden. Standard Klausel 2.2: Einzelwerte für Verunreinigungen in der Tabelle sind Höchstgrenzen; Grenzwerte für nicht aufgeführte Elemente dürfen nicht durch andere Versionen mit null ergänzt werden. Tabelle 1 Anmerkung a: As, Bi, Sb müssen nicht analysiert werden, der Lieferant muss jedoch garantieren, dass sie die tabellierten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Dieser Standard legt nur Bezeichnungen und chemische Zusammensetzungen für verarbeitetes Kupfer und Kupferlegierungen fest; daraus darf keine tatsächliche Lieferung von Kaltstauchdraht abgeleitet werden.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Elementkoeffizient
    Cu
    1
    Ag
    1
    Untergrenze
    99.96
    Anforderung
    Cu+Ag Mindestsumme
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • Ag
  • Cu

Hinweise zur Quellenprüfung

Jede Zelle der Tabelle 1 im gescannten Originalstandard wurde manuell geprüft; zutreffende Fußnoten sind separat vermerkt.
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