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TU3 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.

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TU3 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Zeile 5, Bezeichnung C10200
PDF-Dateiseiten
5

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
O≤ 0.001 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenbruchteil wt%; GB/T5231—2012, Tabelle 1, Zeile 5, Bezeichnung C10200. Ein Strich bedeutet nicht spezifiziert und darf nicht mit Null eingetragen werden; die kombinierte Mindestgrenze von Cu+Ag darf nicht in unabhängige Minima für Cu und Ag aufgeteilt werden. In Tabelle 1, Anmerkung a: As, Bi und Sb müssen nicht analysiert werden, aber der Lieferant muss garantieren, dass die entsprechenden Grenzwerte nicht überschritten werden. Diese Norm umfasst Bezeichnungen und chemische Zusammensetzung von bearbeitetem Kupfer und Kupferlegierungen; die tatsächliche Verfügbarkeit von Draht für das Kaltstauchen wird nicht impliziert.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Elementkoeffizient
    Cu
    1
    Ag
    1
    Untergrenze
    99.95
    Anforderung
    Cu+Ag Mindestsumme
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • Ag
  • Cu

Hinweise zur Quellenprüfung

Jede Zelle in Zeile 5 der Tabelle 1 im gescannten Original wurde zusammen mit den zugehörigen Fußnoten manuell überprüft.
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