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TTE0.5-0.02 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.

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TTe0.5-0.02 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Zeile 26, Bezeichnung C14510
PDF-Dateiseiten
5
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
P0.01 ~ 0.03
Te0.3 ~ 0.7
Pb≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 1, Zeile 26, Bezeichnung C14510, gescanntes Original PDF, Seite 5 (gedruckte Seite 3). Bindestriche bedeuten nicht festgelegt und dürfen nicht als null angenommen werden; eine kombinierte Untergrenze darf nicht in unabhängige Untergrenzen der einzelnen Elemente aufgeteilt werden. Normartikel 2.2: In der Tabelle aufgeführte Einzelwerte für Verunreinigungen sind Höchstgrenzen; Grenzwerte für nicht aufgeführte Elemente dürfen nicht durch das Ergänzen von Nullen aus anderen Ausgaben übernommen werden. Tabelle 1, Anmerkung a: As, Bi und Sb müssen nicht analysiert werden, der Lieferant muss jedoch garantieren, dass sie die Tabellen-Obergrenzen nicht überschreiten. Diese Norm legt nur Bezeichnungen und chemische Zusammensetzungen für umgeformtes Kupfer und Kupferlegierungen fest; daraus darf keine tatsächliche Lieferung von Kaltstauchdraht abgeleitet werden. Tabelle 1, Anmerkung j: Dieser Wert ist Cu+Ag+Te+P.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Elementkoeffizient
    Cu
    1
    Ag
    1
    Te
    1
    P
    1
    Untergrenze
    99.85
    Anforderung
    Cu+Ag+Te+P Mindestsumme
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • Ag
  • Cu
  • P
  • Te

Hinweise zur Quellenprüfung

Jede Zelle der Tabelle 1 im gescannten Originalstandard wurde manuell geprüft; zutreffende Fußnoten sind separat vermerkt.
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