TTE0.3 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
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Machbarkeit und Lieferbedingungen werden nach technischer Prüfung bestätigt. Diese Norminformationen sind keine Liefer- oder Leistungszusage.
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TTe0.3 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1, Zeile 23, Bezeichnung T14440
- PDF-Dateiseiten
- 5
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| P | ≤ 0.001 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Te | 0.2 ~ 0.35 |
| Bi | ≤ 0.001 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Sb | ≤ 0.0015 (Untergrenze nicht angegeben) |
| As | ≤ 0.002 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Fe | ≤ 0.008 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.002 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Sn | ≤ 0.001 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.0025 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.005 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cd | ≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 1, Zeile 23, Bezeichnung T14440, gescanntes Original PDF, Seite 5 (gedruckte Seite 3). Bindestriche bedeuten nicht festgelegt und dürfen nicht als null angenommen werden; eine kombinierte Untergrenze darf nicht in unabhängige Untergrenzen der einzelnen Elemente aufgeteilt werden. Normartikel 2.2: In der Tabelle aufgeführte Einzelwerte für Verunreinigungen sind Höchstgrenzen; Grenzwerte für nicht aufgeführte Elemente dürfen nicht durch das Ergänzen von Nullen aus anderen Ausgaben übernommen werden. Tabelle 1, Anmerkung a: As, Bi und Sb müssen nicht analysiert werden, der Lieferant muss jedoch garantieren, dass sie die Tabellen-Obergrenzen nicht überschreiten. Diese Norm legt nur Bezeichnungen und chemische Zusammensetzungen für umgeformtes Kupfer und Kupferlegierungen fest; daraus darf keine tatsächliche Lieferung von Kaltstauchdraht abgeleitet werden. Tabelle 1, Anmerkung i: Dieser Wert ist Cu+Ag+Te.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Elementkoeffizient
- Cu
- 1
- Ag
- 1
- Te
- 1
- Untergrenze
- 99.9
- Anforderung
- Cu+Ag+Te Mindestsumme
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
- Ag
- Cu
- Te