S45C Werkstoffdaten
14 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für S45C öffnen →S45C · JIS G4051
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Erzeugnisform
- Walzdraht
- Status des Originaleintrags
- Quellenausgabe identifiziert; Zusammensetzungsüberprüfung ausstehend
- Normausgabe
- JIS G 4051-2023
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 2 und Anmerkungen a/b; Klausel 6
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.
Tabellengrenzwerte; Ni+Cr≤0.35%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur Cr≤0.30% wird gelockert; Ni+Cr≤0.35%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur der kombinierte Grenzwert für Ni+Cr wird gelockert; Ni+Cr≤0.45%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Grenzwerte für Cr und die kombinierte Summe von Ni+Cr werden gelockert; Ni+Cr≤0.45%
Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Zusammensetzungsquelle: JIS G 4051-2023; das Produkt gibt seine Ausgabe nicht an. Bitte überprüfen Sie die für den Vertrag geltende Ausgabe.
Bedingungen der Zusammensetzung
- Massenanteile der Schmelzenanalyse in wt%; die Toleranzen der Stückanalyse folgen JIS G0321, Tabelle 3 separat.
- Die Optionen zur Vereinbarung für Cr≤0.30% und eine gelockerte gemeinsame Obergrenze für Ni+Cr bedürfen einer Vereinbarung zwischen Lieferant und Abnehmer und müssen separat ausgewählt werden; keiner der beiden lockert die individuelle Grenze von Ni≤0.20%.
- Legierungselemente, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind, dürfen außer zur Vollendung der Stahlherstellung nicht absichtlich zugesetzt werden; nicht spezifizierte Werte dürfen in Berechnungen nicht als null behandelt werden.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten
Tabellengrenzwerte; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur Cr≤0.30% wird gelockert; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur der kombinierte Grenzwert für Ni+Cr wird gelockert; Ni+Cr≤0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Grenzwerte für Cr und die kombinierte Summe von Ni+Cr werden gelockert; Ni+Cr≤0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden
JaHinweise zur Quellenprüfung
Zusammensetzungsquelle: JIS G 4051-2023; das Produkt gibt seine Ausgabe nicht an. Bitte überprüfen Sie die für den Vertrag geltende Ausgabe.Zugeordnete Produkte ansehen →S45C · JIS G 4051-2023
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- JIS G 4051-2023
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 2 und Anmerkungen a/b; Klausel 6
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.
Tabellengrenzwerte; Ni+Cr≤0.35%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur Cr≤0.30% wird gelockert; Ni+Cr≤0.35%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur der kombinierte Grenzwert für Ni+Cr wird gelockert; Ni+Cr≤0.45%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Grenzwerte für Cr und die kombinierte Summe von Ni+Cr werden gelockert; Ni+Cr≤0.45%
Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenanteile der Schmelzenanalyse wt%; Toleranzen der Stückanalyse richten sich separat nach JIS, G0321 und Tabelle 3; Eine Lockerung der Bedingung Cr≤0.30% und der Summenobergrenze für Ni+Cr erfordert eine Vereinbarung beider Parteien; die Bedingungen werden separat gewählt; der individuelle Ni-Grenzwert ≤0.20% wird durch diese Regel nicht ausgeweitet; Legierungselemente, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind, dürfen nicht absichtlich zugesetzt werden, außer zur Fertigstellung der Stahlerzeugung; nicht spezifizierte Werte dürfen in Berechnungen nicht als null behandelt werden.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten
Tabellengrenzwerte; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur Cr≤0.30% wird gelockert; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur der kombinierte Grenzwert für Ni+Cr wird gelockert; Ni+Cr≤0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Grenzwerte für Cr und die kombinierte Summe von Ni+Cr werden gelockert; Ni+Cr≤0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden
JaHinweise zur Quellenprüfung
Tabelle 2 und der normative Anhang JB im japanischen Original der Ausgabe 2023 wurden geprüftS45C · JIS G 4051-2005
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- JIS G 4051-2005
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1 und Bemerkung 1–3; Klausel 5.
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.
Tabellengrenzwerte; Ni+Cr≤0.35%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur Cr<0.30% wird gelockert; Ni+Cr≤0.35%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur der kombinierte Grenzwert für Ni+Cr wird gelockert; Ni+Cr<0.45%
Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Grenzwerte für Cr und die kombinierte Summe von Ni+Cr werden gelockert; Ni+Cr<0.45%
Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Schmelzenanalyse in Massenanteilen wt%; zulässige Stückanalyseabweichungen separat nach JIS G0321, Tabelle 3. Vereinbartes Cr<0.30% und die Summenbedingung für Ni+Cr CK<0.40% bzw. gewöhnlich <0.45% sind separat zu wählen. Strikt kleiner, ohne Einschluss des oberen Grenzwerts; der Einzelgrenzwert Ni ≤0.20% wird dadurch nicht gelockert. Nicht festgelegte Elemente nicht als null berechnen; Grundlage ist ausschließlich Ausgabe 2005, ohne automatische Gleichsetzung mit einer neueren Ausgabe.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten
Tabellengrenzwerte; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Nein
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur Cr<0.30% wird gelockert; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | < 0.3 (Untergrenze nicht aufgeführt) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Nein
Vereinbarung zwischen den Parteien: Nur der kombinierte Grenzwert für Ni+Cr wird gelockert; Ni+Cr<0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Ja
Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Grenzwerte für Cr und die kombinierte Summe von Ni+Cr werden gelockert; Ni+Cr<0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | < 0.3 (Untergrenze nicht aufgeführt) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Ja
Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden
JaHinweise zur Quellenprüfung
Originaljapanischer Text 2005, Tabelle 1 und Bemerkung 1–3 wurden geprüft.S45C · JIS G 4051-2016
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- JIS G 4051-2016
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 2 und Anmerkung a/b, Abschnitt 5
- PDF-Dateiseiten
- 1、6、7、8
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.
Cr≤0.20%;Ni+Cr≤0.35%
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr≤0.35%
Cr≤0.20%;Ni+Cr<0.45%
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr<0.45%
Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Offizielle englische Version JSA, JIS und G4051:2016, zeilenweise visuelle Verifizierung des Umschlags und der Original-Zusammenstellungstabelle; Massenanteil wt%, Schmelzenanalyse. Hinweis zu a: Die vereinbarte Grenze zu Cr liegt strikt unterhalb von 0.30%. Hinweis zu b: Die vereinbarte kombinierte Grenze zu Ni+Cr liegt strikt unterhalb von 0.45%; behandeln Sie sie nicht als kleiner oder gleich. Die beiden Vereinbarungen werden unabhängig voneinander getroffen. Falls eine Stückanalyse von beiden Parteien vereinbart wird, sind die Abweichungen in der Tabelle zu JIS und G0321 zu 3 separat anzuwenden; fügen Sie sie nicht automatisch zum Standardbereich der Schmelzenanalyse hinzu. Nicht aufgeführte Elemente dürfen nur dann absichtlich hinzugefügt werden, wenn sie für den Abschluss des Stahlherstellungsprozesses erforderlich sind; eine nicht angegebene Grenze bedeutet nicht, dass der Gehalt null ist. Diese Aufzeichnung basiert ausschließlich auf der Ausgabe zu 2016; sie behauptet nicht, dass die Zusammensetzungen anderer Ausgaben identisch sind oder verifiziert wurden.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten
Cr≤0.20%;Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | < 0.3 (Untergrenze nicht aufgeführt) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Cr≤0.20%;Ni+Cr<0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Ja
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr<0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | < 0.3 (Untergrenze nicht aufgeführt) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Ja
Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden
JaHinweise zur Quellenprüfung
Visueller Abgleich aller 27 Güten und Fußnoten der offiziellen 2016 englischen Originaltabelle 2 und des normativen Anhangs JBS45C · JIS G 4051-2016
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- JIS G 4051-2016
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 2 und Anmerkung a/b, Abschnitt 5
- PDF-Dateiseiten
- 1、6、7、8
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Die Abschätzungen werden für jede anwendbare Zusammensetzungsbedingung getrennt angegeben. Sie müssen den tatsächlichen Bestellbedingungen entsprechen; Bereiche werden nicht zusammengeführt.
Cr≤0.20%;Ni+Cr≤0.35%
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr≤0.35%
Cr≤0.20%;Ni+Cr<0.45%
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr<0.45%
Zusammensetzungsangaben mit zusätzlichen Bedingungsvarianten; keine uneingeschränkte Anforderung
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Offizielle englische Version JSA, JIS und G4051:2016, zeilenweise visuelle Verifizierung des Umschlags und der Original-Zusammenstellungstabelle; Massenanteil wt%, Schmelzenanalyse. Hinweis zu a: Die vereinbarte Grenze zu Cr liegt strikt unterhalb von 0.30%. Hinweis zu b: Die vereinbarte kombinierte Grenze zu Ni+Cr liegt strikt unterhalb von 0.45%; behandeln Sie sie nicht als kleiner oder gleich. Die beiden Vereinbarungen werden unabhängig voneinander getroffen. Falls eine Stückanalyse von beiden Parteien vereinbart wird, sind die Abweichungen in der Tabelle zu JIS und G0321 zu 3 separat anzuwenden; fügen Sie sie nicht automatisch zum Standardbereich der Schmelzenanalyse hinzu. Nicht aufgeführte Elemente dürfen nur dann absichtlich hinzugefügt werden, wenn sie für den Abschluss des Stahlherstellungsprozesses erforderlich sind; eine nicht angegebene Grenze bedeutet nicht, dass der Gehalt null ist. Diese Aufzeichnung basiert ausschließlich auf der Ausgabe zu 2016; sie behauptet nicht, dass die Zusammensetzungen anderer Ausgaben identisch sind oder verifiziert wurden.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Originaleinträge zu den Bedingungsvarianten
Cr≤0.20%;Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr≤0.35%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | < 0.3 (Untergrenze nicht aufgeführt) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Cr≤0.20%;Ni+Cr<0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Ja
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien Cr<0.30%; Ni+Cr<0.45%
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | < 0.3 (Untergrenze nicht aufgeführt) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
- Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.45
- Die obere Grenze ist ausgeschlossen
- Ja
Eine Bedingungsvariante muss ausgewählt werden
JaHinweise zur Quellenprüfung
Visueller Abgleich aller 27 Güten und Fußnoten der offiziellen 2016 englischen Originaltabelle 2 und des normativen Anhangs JBS45C · Q/BQB 517-2023
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kaltstauchstahl
- Erzeugnisform
- Warmgewalzter Walzdraht aus Kaltstauchstahl
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- Q/BQB 517—2023
- Tabelle / Abschnitt
- 6.1.1/Table 1, row 38, note a
- PDF-Dateiseiten
- 10
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
- Analyseart
- Schmelzenanalyse
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.02 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.02 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mo | ≤ 0.06 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Q/BQB 517—2023, offizielles Original auf der Baosteel-Website, Tabelle 1, Zeile 38; Massenanteil der Schmelzenanalyse wt%. Tabellenfußnote a: Restelemente Cr≤0.20, Ni≤0.20, Cu≤0.20, Mo≤0.06 wt%; sofern in dieser Zeile anders geregelt, gelten die Anforderungen dieser Zeile für das jeweilige Element. Nicht aufgeführte Elemente und Anforderungen aus Sondervereinbarungen dürfen nicht als null oder als Standardgarantie angenommen werden; zulässige Abweichungen der Stückanalyse richten sich separat nach GB/T 222. Walzdraht wird warmgewalzt geliefert; verschärfte P/S gemäß Z1 sowie besondere Oberflächen- oder Einschlussqualität müssen gemäß normativem Anhang A und den vertraglichen Bestellcodes bestätigt werden; feste mechanische Eigenschaften dürfen nicht aus der chemischen Zusammensetzungstabelle abgeleitet werden.
Hinweise zur Quellenprüfung
Alle 104 Zeilen der Original-Tabelle 1 und 34 Zeilen der Tabelle 2 aus der offiziellen Website von Baosteel Q/BQB517:2023 wurden Zeile für Zeile abgeglichen; keine Vermischung mit älteren Ausgaben.S45C · BEXG 021-2020
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kaltstauchstahl
- Unterkategorie
- Kaltstauchstahl
- Erzeugnisform
- Walzdraht
- Status des Originaleintrags
- Herstellerquelle geprüft
- Dokumentausgabe
- BEXG 021-2020, sechzehnte Revision auf dem Cover angegeben, veröffentlicht und in Kraft seit 2020-12-29; nur das auf diesem Computer verfügbare neueste Original
- Dokumenttitel
- Technische Lieferbedingungen für Kaltstauchstahl-Walzdraht für Automobilteile
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1
- PDF-Dateiseiten
- 9
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
- Hersteller
- Baoshan Iron & Steel Co., Ltd. (Baosteel)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Abschätzung aus den vom Hersteller angegebenen Bereichen; weder Normgarantiewert noch Schmelzenmesswert. Die Anwendbarkeit der Formel muss für den Verwendungszweck und das Verfahren geprüft werden.
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.025 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.025 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mo | ≤ 0.06 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Baosteel BEXG 021-2020, Tabelle 1, Zeile 80, PDF Seite 9; Schmelzenanalyse-Zusammensetzung in wt%, warmgewalzter Walzdraht; 2020 ist die lokal verfügbare Originalversion, ohne Anspruch, dass es sich um die aktuellste Version des Unternehmens handelt. Besondere Bedingungen und die tatsächliche Lieferung müssen separat bestätigt werden.
Bedingungen der Zusammensetzung
- Tabelle 1 und deren Fortsetzung geben die Schmelzenanalyse an, Massenanteil in wt%; das Produkt ist warmgewalzter Walzdraht für Automobilteile.
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Maxima für Restelemente Cr≤0.20%, Ni≤0.20%, Cu≤0.20% und Mo≤0.06%; spezifische Anforderungen in der Tabelle und zusätzliche Anmerkungen haben Vorrang.
- Ein Gedankenstrich darf nicht als null angenommen werden; Zusammensetzungen außerhalb der Tabelle werden nicht aus Gütenamen oder referenzierten Normen abgeleitet.
Hinweise zur Quellenprüfung
Die Originalabbildungen von Tabelle 1 auf den physischen Seiten 3–10 wurden seitenweise geprüft; seitenübergreifende Zahlenenden und die Spalte für sonstige Elemente wurden getrennt zugeordnet; zwei strittige Zeilen wurden ausgeschlossen.Quellen-Fußnoten
-S45C · POSCO Walzdrahtkatalog (lokales 1203-Archiv, Original-Editionsnummer nicht angegeben)
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- Walzdraht
- Status des Originaleintrags
- Herstellerquelle geprüft
- Dokumentausgabe
- Lokale Datei 1203线材.pdf; im Original ist keine Ausgabenummer angegeben; PDF-Metadaten 2014-12-03 geben lediglich den Dateierstellungszeitpunkt an
- Dokumenttitel
- WIRE ROD Walzdraht
- Tabelle / Abschnitt
- Gedruckte Seite 23, Zusammensetzungstabelle 2 (lokaler Tabellenindex)
- PDF-Dateiseiten
- 12
- Einheit
- Prozentangaben gemäß Originaltabelle; Einzelheiten zur Basis siehe Quellenbeschreibung
- Analyseart
- Der Katalog kennzeichnet nicht durchgängig, ob Schmelzenanalyse oder Stückanalyse vorliegt
- Hersteller
- POSCO / POSCO
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Abschätzung aus den vom Hersteller angegebenen Bereichen; weder Normgarantiewert noch Schmelzenmesswert. Die Anwendbarkeit der Formel muss für den Verwendungszweck und das Verfahren geprüft werden.
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.025 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
POSCO: lokal vorliegender Walzdrahtkatalog, PDF-Seite 12
gedruckte Seite 23, Tabellenindex 1, Zeile 15. Im Original ist keine Ausgabenummer angegeben; das Erstellungsdatum 2014-12-03 der PDF-Datei gilt nicht als Veröffentlichungsjahr der Norm; die Herstellerangaben zu Zusammensetzungsbereichen stellen keine Liefergarantie unseres Unternehmens dar. Bedingung, Fußnote auf der gedruckten Seite 23: Für die drei Sorten CK gelten für Cu/Ni/Cr/Ni+Cr die Obergrenzen 0.25/0.20/0.20/0.30%, für andere Sorten 0.30/0.20/0.20/0.35%; zulässige Abweichungen der Stückanalyse sind gesondert nach der zitierten JIS G0321, Tabelle 2, zu prüfen; die zitierte Ausgabe gilt nicht als verifiziert.
Bedingungen der Zusammensetzung
- Chemische Zusammensetzung in % aus dem Originalkatalog, Walzdraht; die Ausgaben der zum Vergleich genannten Normen JIS/SAE/DIN wurden nicht angegeben; die Katalogangaben gelten nicht als verifizierte Originalausgaben dieser Normen.
- Ein Strich darf nicht als null ausgelegt werden; im Katalog ist die Unterscheidung zwischen Schmelzenanalyse und Stückanalyse nicht durchgängig eindeutig; Bestellanforderungen, zulässige Abweichungen bei der Stückanalyse und die tatsächliche Lieferung sind gesondert zu prüfen.
- Fußnote auf der gedruckten Seite 23: Für die drei Sorten CK gelten für Cu/Ni/Cr/Ni+Cr die Obergrenzen 0.25/0.20/0.20/0.30%, für andere Sorten 0.30/0.20/0.20/0.35%; zulässige Abweichungen der Stückanalyse sind gesondert nach der zitierten JIS G0321, Tabelle 2, zu prüfen; die zitierte Ausgabe gilt nicht als verifiziert.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Hinweise zur Quellenprüfung
Bidirektionaler Abgleich der ursprünglichen PDF-Tabellen mit den Zeichenkoordinaten; Rekonstruktion fehlender Felder der Sortenbezeichnungen; gesonderte Prüfung verbundener Zellen und von Fußzeilen/Remark; Tabellen mit eindeutig strittigen Angaben sowie Zeilen ohne Zusammensetzungsangaben werden vorerst zurückgestellt.S45C · Nippon Steel Walzdrahtkatalog EXE203 2008.3 / JIS G4051-2005
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- Walzdraht
- Status des Originaleintrags
- Herstellerquelle geprüft
- Dokumentausgabe
- Cat. No. EXE203 2008.3 PDF; Urheberrecht auf dem Cover 2008
- Dokumenttitel
- Nippon Steel Wire Rods
- Tabelle / Abschnitt
- Gedruckte Seite 16, Tabellenindex 0
- PDF-Dateiseiten
- 10
- Einheit
- Massenanteil (%)
- Analyseart
- Im Originalkatalog ist die Analyseart dieser Tabelle nicht ausdrücklich angegeben
- Hersteller
- NIPPON STEEL CORPORATION / Nippon Steel
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Abschätzung aus den vom Hersteller angegebenen Bereichen; weder Normgarantiewert noch Schmelzenmesswert. Die Anwendbarkeit der Formel muss für den Verwendungszweck und das Verfahren geprüft werden.
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Historischer Nippon Steel-Walzdrahtkatalog EXE203 2008.3, PDF-Seite 10
gedruckte Seite 16, JIS G4051-2005. Der Originalkatalog gibt die Analysetypologie dieser Tabelle nicht explizit an. Herstellerangaben zur Sortimentsbreite, keine garantierten Normgrenzwerte oder schmelzenspezifischen Messwerte; dies begründet keine Lieferung durch die Creation Group. Bedingung: Restwerte zu Cu≤0.25 und Ni+Cr≤0.30 für die drei Grade CK; Andere ≤0.30/0.35; Jedes einzelne von Ni≤0.20 und Cr≤0.20.
Bedingungen der Zusammensetzung
- Massenanteile in % gemäß Originalkatalog, historische Herstellerdaten aus 2008.3; Namen und Editionen der referenzierten Normen folgen dem Originaltext; dies bedeutet nicht, dass die offiziellen Texte dieser Normen beschafft und verifiziert wurden.
- Striche oder Leerfelder dürfen nicht als 0 ausgelegt werden; im vorliegenden Abgleich wurden nur die Angaben zur chemischen Zusammensetzung geprüft; mechanische Eigenschaften und die tatsächliche Lieferung sind entsprechend den jeweiligen Bedingungen gesondert zu prüfen.
- Für die drei Grade CK gelten Restgehalte an Cu≤0.25 und Ni+Cr≤0.30; für die übrigen Grade betragen die entsprechenden Grenzwerte ≤0.30/0.35; die Einzelgrenzwerte lauten Ni≤0.20 und Cr≤0.20.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Hinweise zur Quellenprüfung
Gruppierte Tabellen wurden vollständig aufgeschlüsselt und anhand der Originalbilder und Anmerkungen geprüft; regulär aufgeführte Elemente, Restelemente und nur unter bestimmten Bedingungen geregelte Elemente werden getrennt behandelt; Suffix-Tabellen ohne vollständige Grundzusammensetzung des Stahls werden ausgeschlossen.S45C · Nippon Steel Walzdrahtkatalog EXE203 2008.3 / JASO M106-92
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- Walzdraht
- Status des Originaleintrags
- Herstellerquelle geprüft
- Dokumentausgabe
- Cat. No. EXE203 2008.3 PDF; Urheberrecht auf dem Cover 2008
- Dokumenttitel
- Nippon Steel Wire Rods
- Tabelle / Abschnitt
- Gedruckte Seite 20, Tabellenindex 0
- PDF-Dateiseiten
- 12
- Einheit
- Massenanteil (%)
- Analyseart
- Im Originalkatalog ist die Analyseart dieser Tabelle nicht ausdrücklich angegeben
- Hersteller
- NIPPON STEEL CORPORATION / Nippon Steel
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Abschätzung aus den vom Hersteller angegebenen Bereichen; weder Normgarantiewert noch Schmelzenmesswert. Die Anwendbarkeit der Formel muss für den Verwendungszweck und das Verfahren geprüft werden.
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Nippon-Steel-Walzdrahtkatalog EXE203 2008.3, historische Unterlage; PDF-Seite 12
gedruckte Seite 20, JASO M106-92. Die Analyseart ist in dieser Tabelle des Originalkatalogs nicht ausdrücklich angegeben. Herstellerangaben zu Zusammensetzungsbereichen, keine garantierten Normwerte und keine Messwerte einer konkreten Schmelze; dies stellt keine Lieferzusage unseres Unternehmens dar.
Bedingungen der Zusammensetzung
- Massenanteile in % gemäß Originalkatalog, historische Herstellerdaten aus 2008.3; Namen und Editionen der referenzierten Normen folgen dem Originaltext; dies bedeutet nicht, dass die offiziellen Texte dieser Normen beschafft und verifiziert wurden.
- Striche oder Leerfelder dürfen nicht als 0 ausgelegt werden; im vorliegenden Abgleich wurden nur die Angaben zur chemischen Zusammensetzung geprüft; mechanische Eigenschaften und die tatsächliche Lieferung sind entsprechend den jeweiligen Bedingungen gesondert zu prüfen.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Untergrenze
- Nicht angegeben
- Obergrenze
- 0.35
Hinweise zur Quellenprüfung
Gruppierte Tabellen wurden vollständig aufgeschlüsselt und anhand der Originalbilder und Anmerkungen geprüft; regulär aufgeführte Elemente, Restelemente und nur unter bestimmten Bedingungen geregelte Elemente werden getrennt behandelt; Suffix-Tabellen ohne vollständige Grundzusammensetzung des Stahls werden ausgeschlossen.S45C · Katalog für Stabstahl und Walzdraht von China Steel Corporation 2014-C1 / 7.1.9 JIS G4051 (Ausgabe nicht angegeben)
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- bar-and-wire-rod
- Status des Originaleintrags
- Herstellerquelle geprüft
- Dokumentausgabe
- CAT.NO.3-BD-01-2014-C1 (auf der hinteren Umschlagseite ausdrücklich angegeben)
- Dokumenttitel
- Produkthandbuch für Stäbe und Walzdraht Bars & Wire Rods
- Tabelle / Abschnitt
- 7.1.9 JIS G4051 (Ausgabe nicht angegeben)
- PDF-Dateiseiten
- 18
- Einheit
- Massenanteil (%)
- Analyseart
- Im Originalkatalog ist die Analyseart dieser Tabelle nicht ausdrücklich angegeben
- Hersteller
- CHINA STEEL CORPORATION / China Steel Corporation (Taiwan)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Abschätzung aus den vom Hersteller angegebenen Bereichen; weder Normgarantiewert noch Schmelzenmesswert. Die Anwendbarkeit der Formel muss für den Verwendungszweck und das Verfahren geprüft werden.
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
China-Steel-Katalog für Stangen und Walzdraht CAT.NO.3-BD-01-2014-C1, PDF-Seite 18
gedruckte Seite 16, 7.1.9 JIS G4051 (Ausgabe nicht angegeben). Die Analyseart ist in dieser Tabelle des Originalkatalogs nicht ausdrücklich angegeben. Historische Herstellerangaben zu Zusammensetzungsbereichen, keine garantierten Normwerte und keine Messwerte einer konkreten Schmelze; dies stellt keine Lieferzusage unseres Unternehmens dar.
Bedingungen der Zusammensetzung
- Historischer Herstellerkatalog 2014-C1, Stäbe/Walzdraht; sofern die Edition der referenzierten Norm nicht angegeben ist, wird kein Jahr aus anderen Katalogen übernommen; ein Katalog wird nicht zum offiziellen Normtext aufgewertet.
- Striche und Leerfelder dürfen nicht als null ausgelegt werden; vorliegende Zusammensetzungsangaben bedeuten nicht, dass die Formel vollständig oder anwendbar ist; mechanische Eigenschaften und die Lieferung sind gesondert zu prüfen.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Grenzen für Elementsummen
- Betroffene Elemente
- Ni
- Cr
- Obergrenze
- 0.35
Hinweise zur Quellenprüfung
Die geometrische Struktur der verbundenen Zellen in allen 28 Tabellen des Katalogs wurde wiederhergestellt, ohne fehlende Zellen; die Erfassung folgt Originalbildern, Fortsetzungsseiten und Anmerkungen; strittige Bedingungen werden vorerst zurückgestellt.S45C · Q/ASB 271-2017
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.
S45C · Q/BQB 615-2018
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.
S45C · Japanische Norm
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.42 ~ 0.48 |
| Cr | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mn | 0.6 ~ 0.9 |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | ≤ 0.03 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.15 ~ 0.35 |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.