HSI61-0.6 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HSI61-0.6 öffnen →HSi61-0.6 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 3, Zeile 67, Bezeichnung T68360
- PDF-Dateiseiten
- 9
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cu | 59.0 ~ 63.0 |
| Fe | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | 0.03 ~ 0.12 |
| Si | 0.4 ~ 1.0 |
| Cd | ≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 3, Zeile 67, Bezeichnung T68360; Gescanntes PDF, Seite 9. Zn ist der Rest; Ein Strich bedeutet nicht angegeben; er wird nicht mit Null eingetragen. Klausel 2.2: Einzelne tabellierte Verunreinigungswerte sind Maximalwerte. Die tabellierte Gesamtmenge an Verunreinigungen beträgt ≤0.3%; überprüfen Sie dies anhand der gemessenen Gehalte der in der Norm angegebenen Verunreinigungselemente. Diese Norm legt Zusammensetzungsbezeichnungen für Kupfer und Kupferknetlegierungen fest; die tatsächliche Lieferung und Eignung zum Kaltstauchen bedürfen einer gesonderten Bestätigung. Tabelle 3, Anmerkung e: Der Bereich von 0.05–1% gilt für die kombinierten Sb+B+Ni+Sn, nicht für einzelne Ni.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Anforderung
- Tabelle 3, Hinweis e: kombiniert gemäß Sb+B+Ni+Sn
- Elementkoeffizient
- Sb
- 1
- B
- 1
- Ni
- 1
- Sn
- 1
- Untergrenze
- 0.05
- Obergrenze
- 1.0
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
- B
- Ni
- Sb
- Sn