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HSI61-0.6 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HSI61-0.6 öffnen →

HSi61-0.6 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3, Zeile 67, Bezeichnung T68360
PDF-Dateiseiten
9
Einheit
Massenanteil (wt%)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu59.0 ~ 63.0
Fe≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
P0.03 ~ 0.12
Si0.4 ~ 1.0
Cd≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T 5231-2012, Tabelle 3, Zeile 67, Bezeichnung T68360; Gescanntes PDF, Seite 9. Zn ist der Rest; Ein Strich bedeutet nicht angegeben; er wird nicht mit Null eingetragen. Klausel 2.2: Einzelne tabellierte Verunreinigungswerte sind Maximalwerte. Die tabellierte Gesamtmenge an Verunreinigungen beträgt ≤0.3%; überprüfen Sie dies anhand der gemessenen Gehalte der in der Norm angegebenen Verunreinigungselemente. Diese Norm legt Zusammensetzungsbezeichnungen für Kupfer und Kupferknetlegierungen fest; die tatsächliche Lieferung und Eignung zum Kaltstauchen bedürfen einer gesonderten Bestätigung. Tabelle 3, Anmerkung e: Der Bereich von 0.05–1% gilt für die kombinierten Sb+B+Ni+Sn, nicht für einzelne Ni.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Anforderung
    Tabelle 3, Hinweis e: kombiniert gemäß Sb+B+Ni+Sn
    Elementkoeffizient
    Sb
    1
    B
    1
    Ni
    1
    Sn
    1
    Untergrenze
    0.05
    Obergrenze
    1.0
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • B
  • Ni
  • Sb
  • Sn

Hinweise zur Quellenprüfung

Der gescannte Originalstandard, Tabelle 3, wurde Zelle für Zelle manuell geprüft; gekoppelte Elemente und anwendungsspezifische Fußnoten erfordern eine separate Überprüfung.
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