HMN62-3-3-1 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HMN62-3-3-1 öffnen →HMn62-3-3-1 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 3, Zeile 53, Bezeichnung T67300
- PDF-Dateiseiten
- 8、9
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cu | 59.0 ~ 65.0 |
| Al | 1.7 ~ 3.7 |
| Si | 0.5 ~ 1.3 |
| Cr | 0.07 ~ 0.27 |
| Ni | 0.2 ~ 0.6 |
| Mn | 2.2 ~ 3.8 |
| Fe | ≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.18 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenbruchteil wt%; GB/T5231—2012, Tabelle 3, Zeile 53, Bezeichnung T67300. Zn ist der Rest; ein Strich bedeutet nicht spezifiziert; er wird nicht mit Null eingetragen. Die tabellierte Gesamtverunreinigung ist ≤0.8% und wird gemäß Klausel 2.3 bewertet; eine Teilsumme der aufgelisteten Werte kann keine vollständige Analyse ersetzen.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind