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HB90-0.1 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für HB90-0.1 öffnen →

HB90-0.1 · GB/T 5231-2012

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kupfer und Kupferlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
GB/T 5231-2012
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 3, Zeile 12, Bezeichnung T22130
PDF-Dateiseiten
7、9

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu89 ~ 91
Fe≤ 0.02 (Untergrenze nicht angegeben)
Pb≤ 0.02 (Untergrenze nicht angegeben)
Si≤ 0.5 (Untergrenze nicht angegeben)
B0.05 ~ 0.3

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Massenanteil wt%; GB/T5231—2012, Tabelle 3, Zeile 12, Bezeichnung T22130. Zn ist der Rest; Ein Strich bedeutet nicht angegeben; er wird nicht mit Null eingetragen. Klausel 2.2: Einzelwerte für andere Verunreinigungselemente sind Maximalwerte. Tabelle 3, Anmerkung e: Der angegebene Wert von 0.5% ist die Obergrenze der Summe der gemessenen Werte von Sb+B+Ni+Sn, nicht die allgemeine Verunreinigungssumme der Tabelle 3; Nicht aufgeführte Elemente sind zu messen oder im Einvernehmen zu bestätigen.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
    Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
    • Sb
    • B
    • Ni
    • Sn
    Grenzen für Elementsummen
    • Betroffene Elemente
      • Sb
      • B
      • Ni
      • Sn
      Obergrenze
      0.5

    Hinweise zur Quellenprüfung

    Jede Zelle in Zeile 12 der Tabelle 3 im gescannten Original wurde zusammen mit den zugehörigen Fußnoten manuell überprüft.
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