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C25R Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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C25R · DIN EN 10277:2018-09

Originaltabelle im informativen Anhang geprüft; normative Zusammensetzung und Version müssen noch geprüft werden. Nur als Referenz.

Werkstoffkategorie
Kohlenstoffstahl
Unterkategorie
Kohlenstoffstahl
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Art der Zusammensetzungsangabe
Schmelzenanalyse in einem informativen Anhang; nur als Referenz
Status der Quellenprüfung
Originaltabelle im informativen Anhang geprüft; normative Zusammensetzung und Version müssen noch geprüft werden
Normausgabe
DIN EN 10277:2018-09
Tabelle / Abschnitt
Informativer Anhang A.4
PDF-Dateiseiten
46
Einheit
Massenanteil wt%
Analyseart
Schmelzenanalyse (informative Referenz)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

Die Zusammensetzung aus einem informativen Standardanhang dient nur als Referenz; normative Zusammensetzung und Version müssen noch geprüft werden; Kohlenstoffäquivalente des Standardbereichs werden nicht berechnet, die Rückwärtssuche der Zusammensetzung ist deaktiviert.

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.22 ~ 0.29
Si0.1 ~ 0.4
Mn0.4 ~ 0.7
P≤ 0.025 (Untergrenze nicht angegeben)
S0.02 ~ 0.04
Cr≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
Mo≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Ni≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Die Originaltabelle des informativen Anhangs wurde geprüft und dient nur als Referenz; Abschnitt 7.1.2 schreibt vor, dass die chemische Zusammensetzung gemäß der zitierten Norm zu bestimmen ist; die formale normative Zusammensetzung und die anwendbare Version müssen noch verifiziert werden. Dies darf nicht als Liefergarantie, Kriterium für die Rückwärtssuche oder als Grundlage für das Kohlenstoffäquivalent im Normbereich verwendet werden.

Bedingungen der Zusammensetzung

Kombinierte Grenzbedingungen

Grenzen für Elementsummen
  • Betroffene Elemente
    • Cr
    • Mo
    • Ni
    Obergrenze
    0.63
    Zusätzliche Quellenhinweise
    Cr+Mo+Ni: 0,63

Bedingte Anforderung

Hinweise zur Quellenprüfung

Die Originaltabelle des informativen Anhangs wurde geprüft und dient nur als Referenz; Abschnitt 7.1.2 schreibt vor, dass die chemische Zusammensetzung gemäß der zitierten Norm zu bestimmen ist; die formale normative Zusammensetzung und die anwendbare Version müssen noch verifiziert werden. Dies darf nicht als Liefergarantie, Kriterium für die Rückwärtssuche oder als Grundlage für das Kohlenstoffäquivalent im Normbereich verwendet werden.
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