B23 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für B23 öffnen →B23 · GB/T 5231-2012
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kupfer und Kupferlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 5231-2012
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 5, Zeile 4, Bezeichnung C71100
- PDF-Dateiseiten
- 11、12
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Fe | ≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Pb | ≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Massenanteile wt%; GB/T5231—2012, Tabelle 5, Zeile 4, Bezeichnung C71100. Cu ist der Rest; Ni+Co ist ein gekoppelter Summenbereich, der nicht auf jedes Element einzeln angewendet werden darf. Die Summe der Verunreinigungen nach Abschnitt 2.3 beträgt ≤1.0% und umfasst alle entsprechenden Verunreinigungen; die Teilsumme bereits aufgeführter Elemente ersetzt keine vollständige Analyse. Tabelle 5, Anmerkung a: As/Bi/Sb muss nicht analysiert werden, der Lieferant muss dennoch die Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten; nicht angegebene Zahlenwerte werden nicht geschätzt. Diese Norm betrifft die Zusammensetzung von Kupfer-Nickel-Knetlegierungen; eine tatsächliche Lieferung als Kaltstauchdraht wird daraus nicht abgeleitet.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Kombinierte Elementgrenzen
- Elementkoeffizient
- Ni
- 1
- Co
- 1
- Untergrenze
- 22
- Obergrenze
- 24
- Anforderung
- Summe Ni+Co
- Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
- Co
- Ni