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A576 1035 Werkstoffdaten

2 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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A576 1035 · ASTM A576-2017

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kohlenstoffstahl
Unterkategorie
Kohlenstoffstahl
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
ASTM A576-17
Tabelle / Abschnitt
Table 1; notes C–G; clauses 1,5,7

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV:0.4200–0.5300 Beitrag der bekannten Elemente; kein vollständiger Wert; fehlend: Cr, Mo, V, Ni, Cu; Bestell- oder bedingungsabhängige Anforderungen sind noch ungeklärt CEV = C + Mn/6 + (Cr + Mo + V)/5 + (Ni + Cu)/15; technische Abschätzung der Kaltrissanfälligkeit beim Schweißen von Kohlenstoffstählen und niedriglegierten Stählen.
Pcm(Ito–Bessyo):0.3500–0.4250 Beitrag der bekannten Elemente; kein vollständiger Wert; fehlend: Si, Cu, Cr, Ni, Mo, V, B; Bestell- oder bedingungsabhängige Anforderungen sind noch ungeklärt Pcm = C + Si/30 + (Mn + Cu + Cr)/20 + Ni/60 + Mo/15 + V/10 + 5B; hauptsächlich für kohlenstoffarme niedriglegierte Stähle, insbesondere moderne kohlenstoffarme Rohrleitungsstähle; besonders aussagekräftig, wenn C ungefähr nicht höher als 0.11% ist.
CET:0.3800–0.4700 Beitrag der bekannten Elemente; kein vollständiger Wert; fehlend: Mo, Cr, Cu, Ni; Bestell- oder bedingungsabhängige Anforderungen sind noch ungeklärt CET = C + (Mn + Mo)/10 + (Cr + Cu)/20 + Ni/40; wird zur Bewertung der Vorwärmtemperatur beim Schweißen ferritischer Stähle verwendet; die Anwendungsbedingungen von EN 1011-2 sind zu berücksichtigen.

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.32 ~ 0.38
Mn0.6 ~ 0.9
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

ASTM und A576-17 gelten für warmgefertigte Stangen aus Qualitätskohlenstoffstahl; Tabelle 1 gibt die Schmelzenanalyse an; dies darf nicht als Garantie für die Leistung von Walzdraht oder fertigen Kaltstauchprodukten angesehen werden; Tabelle 1 Hinweis C: Si soll je nach Auftragsvereinbarung sein, häufig ≤0.10, 0.10–0.20, 0.15–0.35 oder 0.20–0.40%; Geben Sie keinen festen Wert für Si ein, wenn dies nicht vereinbart wurde; Tabelle 1 Hinweis D: Wenn Cu gefordert wird, kann Cu≥0.20% spezifiziert werden, was eine bedingte Anforderung darstellt; Hinweise E/F/G: Pb, B und Bi/Ca/Se/Te gelten jeweils nur, wenn sie spezifiziert sind; Fügen Sie nicht automatisch Unterlimits von Pb/B zu allen Sorten hinzu; Klausel 7.1 verlangt die Angabe des Gehalts von Cu/Cr/Ni/Mo/V/Nb; die Berichtspflicht entspricht nicht der Festlegung von Grenzwerten für diese Elemente in Tabelle 1; Klausel 5.1 erlaubt die Vereinbarung anderer chemischer Bereiche gemäß Tabelle 2; Tabelle 2 legt keine zusätzlichen verbindlichen Grenzwerte für jede Sorte in Tabelle 1 fest.

Hinweise zur Quellenprüfung

Tabelle 1 und die Fußnoten wurden anhand des Normoriginals geprüft.

A576 1035 · ASTM A576-2025

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Kohlenstoffstahl
Unterkategorie
Kohlenstoffstahl
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Referenz zur historischen Ausgabe
Normausgabe
ASTM A576-17
Tabelle / Abschnitt
Table 1; notes C–G; clauses 1,5,7

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV:0.4200–0.5300 Beitrag der bekannten Elemente; kein vollständiger Wert; fehlend: Cr, Mo, V, Ni, Cu; Bestell- oder bedingungsabhängige Anforderungen sind noch ungeklärt CEV = C + Mn/6 + (Cr + Mo + V)/5 + (Ni + Cu)/15; technische Abschätzung der Kaltrissanfälligkeit beim Schweißen von Kohlenstoffstählen und niedriglegierten Stählen.
Pcm(Ito–Bessyo):0.3500–0.4250 Beitrag der bekannten Elemente; kein vollständiger Wert; fehlend: Si, Cu, Cr, Ni, Mo, V, B; Bestell- oder bedingungsabhängige Anforderungen sind noch ungeklärt Pcm = C + Si/30 + (Mn + Cu + Cr)/20 + Ni/60 + Mo/15 + V/10 + 5B; hauptsächlich für kohlenstoffarme niedriglegierte Stähle, insbesondere moderne kohlenstoffarme Rohrleitungsstähle; besonders aussagekräftig, wenn C ungefähr nicht höher als 0.11% ist.
CET:0.3800–0.4700 Beitrag der bekannten Elemente; kein vollständiger Wert; fehlend: Mo, Cr, Cu, Ni; Bestell- oder bedingungsabhängige Anforderungen sind noch ungeklärt CET = C + (Mn + Mo)/10 + (Cr + Cu)/20 + Ni/40; wird zur Bewertung der Vorwärmtemperatur beim Schweißen ferritischer Stähle verwendet; die Anwendungsbedingungen von EN 1011-2 sind zu berücksichtigen.

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
C0.32 ~ 0.38
Mn0.6 ~ 0.9
P≤ 0.04 (Untergrenze nicht angegeben)
S≤ 0.05 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Die derzeit gezeigte chemische Zusammensetzung ist aus den Originalen ASTM und A576-2017 übertragen; Die Originalaufzeichnung zitiert ASTM und A576-2025; diese Originalausgabe ist weiterhin nicht verfügbar, und Unterschiede zwischen den Ausgaben wurden nicht bestätigt. ASTM und A576-17 gelten für warmgefertigte Stangen aus Qualitätskohlenstoffstahl; Tabelle 1 gibt die Schmelzenanalyse an; dies darf nicht als Garantie für die Leistung von Walzdraht oder fertigen Kaltstauchprodukten angesehen werden; Tabelle 1 Hinweis C: Si soll je nach Auftragsvereinbarung sein, häufig ≤0.10, 0.10–0.20, 0.15–0.35 oder 0.20–0.40%; Geben Sie keinen festen Wert für Si ein, wenn dies nicht vereinbart wurde; Tabelle 1 Hinweis D: Wenn Cu gefordert wird, kann Cu≥0.20% spezifiziert werden, was eine bedingte Anforderung darstellt; Hinweise E/F/G: Pb, B und Bi/Ca/Se/Te gelten jeweils nur, wenn sie spezifiziert sind; Fügen Sie nicht automatisch Unterlimits von Pb/B zu allen Sorten hinzu; Klausel 7.1 verlangt die Angabe des Gehalts von Cu/Cr/Ni/Mo/V/Nb; die Berichtspflicht entspricht nicht der Festlegung von Grenzwerten für diese Elemente in Tabelle 1; Klausel 5.1 erlaubt die Vereinbarung anderer chemischer Bereiche gemäß Tabelle 2; Tabelle 2 legt keine zusätzlichen verbindlichen Grenzwerte für jede Sorte in Tabelle 1 fest.

Hinweise zur Quellenprüfung

Die dargestellte chemische Zusammensetzung stammt aus dem Original von ASTM A576-2017; der ursprüngliche Datensatz nennt ASTM A576-2025. Das Original dieser Ausgabe muss noch ergänzt werden; Unterschiede zwischen den Ausgaben sind noch nicht bestätigt.
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