75 Werkstoffdaten
2 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für 75 öffnen →75 · GB/T 699-2015
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Unterkategorie
- Qualitäts-Kohlenstoffbaustahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 699-2015
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1 sowie Notizen a und b; Klauseln 6.1.2 und 6.1.3.
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.72 ~ 0.8 |
| Si | 0.17 ~ 0.37 |
| Mn | 0.5 ~ 0.8 |
| P | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
GB/T699-2015, Tabelle 1: Schmelzenanalyse in Massenanteilen wt%; zulässige Stückanalyseabweichungen separat nach GB/T222. Tabelle 1, Anmerkung a: Für Stahl zur Warmumformung gilt Cu≤0.20%, sonst tabelliert ≤0.25%. Nach 6.1.2 gilt bei Sauerstoffkonverterstählen N≤0.008%; bei Garantie des Lieferanten muss nicht analysiert werden. Anwendbarkeit nach Erschmelzungsverfahren wählen. Nach 6.1.3 gilt für Draht zum Bleibadpatentieren: bei 35–85 Mn0.30–0.60%, bei 65Mn/70Mn Mn0.70–1.00% sowie Cr≤0.10/Ni≤0.15/Cu≤0.20%; P/S richtet sich nach der entsprechenden Drahtnorm und überschreitet Tabelle 1 nicht. Dies ist eine bedingte Ausnahme, kein allgemeiner Bereich. Ohne Zustimmung des Anwenders keine absichtliche Zugabe von in der Tabelle nicht festgelegten Elementen.
Hinweise zur Quellenprüfung
Tabelle 1 sowie die anwendbaren Klauseln wurden überprüft.75 · GB/T 699-1999
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kohlenstoffstahl
- Erzeugnisform
- quality-carbon-structural-steel
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 699-1999
- Tabelle / Abschnitt
- Haupttext-Tabelle 1, Zeile 18, Tabelle 2 sowie Klausel 6.1.1
- PDF-Dateiseiten
- 5、6
- Einheit
- Massenanteil (%)
- Analyseart
- Pfannenanalyse
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.72 ~ 0.8 |
| Si | 0.17 ~ 0.37 |
| Mn | 0.5 ~ 0.8 |
| Cr | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| P | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ausgabe 1999, Tabelle 1 im Haupttext, Zeile 18, einheitlicher Zahlencode U20752; dieser Eintrag verwendet die reguläre Qualitätsstufe Qualitätsstahl, Schmelzenanalyse als Massenanteile in %. Tabelle 2: Für Qualitätsstahl gelten für P und S jeweils ≤0.035%; für die höhere Qualitätsstufe A jeweils ≤0.030%; für die höchste Qualitätsstufe E gelten P≤0.025% und S≤0.020%; Grenzwerte für A/E dürfen nicht auf die reguläre Stufe übertragen werden. 6.1.1.2—3: Bei Erzeugung aus Schrott kann Cu≤0.30% zulässig sein; für Stahl zur Warmdruckumformung gilt Cu≤0.20%; dieser Eintrag verwendet regulär Cu≤0.25% aus Tabelle 1; die konkreten Bedingungen sind gesondert zu bestätigen. 6.1.1.4: Für bleibadpatentierten Stahldraht 35—85 bestehen gesonderte Beschränkungen für Mn/Cr/Ni/Cu, die auf diesen regulären Baustahleintrag nicht angewendet werden. Mechanische Eigenschaften nach Tabelle 3 und 6.4 sind anhand von Probe, Abmessungen, Wärmebehandlung und Bestellanforderungen zu beurteilen; vorhandene Referenzeigenschaften werden durch diese Zusammensetzungsprüfung nicht zu allgemeinen Garantiewerten.