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6A02 Werkstoffdaten

1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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6A02 · GB/T 3190—1996

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Datensatz aus dem Originaltext der Norm
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、11、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si0.5 ~ 1.2
Fe≤ 0.5 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu0.2 ~ 0.6
Mg0.45 ~ 0.9
Zn≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Tabellarische Massenanteile in % GB/T 3190—1996, Tabelle 1; nicht angegebene Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm umfasst die chemische Zusammensetzung von Aluminium und Aluminiumknetlegierungen; dies begründet weder Eignung zum Kaltstauchen, eine tatsächliche Lieferung noch Eigenschaften des Endprodukts. Al ist der Rest; die originale Tabelle gibt keinen eigenständigen Zahlenbereich für Al an. Einzelne und kombinierte Grenzwerte für andere Verunreinigungen betreffen nur die in Klausel 4.3 der Norm definierten weiteren Elemente, nicht die Summe aller Hauptlegierungselemente; fehlende Prüfergebnisse zu Verunreinigungen dürfen nicht als Null behandelt werden. Der Gehalt zu Mn oder Cr liegt zwischen 0.15 und 0.35%; die originale „oder“-Bedingung muss beachtet werden; beide Anforderungen dürfen nicht unabhängig voneinander auferlegt werden.

Kombinierte Grenzbedingungen

Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.1
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja
Einschränkungen bei der Elementsubstitution
Betroffene Elemente
  • Mn
  • Cr
Relationsoperator
or
Untergrenze
0.15
Obergrenze
0.35
Automatische Bewertung implementiert
Ja
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