6061 Werkstoffdaten
10 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für 6061 öffnen →6061 · GB /T 3190-2008
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
- Normausgabe
- GB/T 3190—1996
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
- PDF-Dateiseiten
- 3、11、13
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
- Einzelne andere Verunreinigung
- 0.05
- Summe sonstiger Verunreinigungen
- 0.15
- Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
- Ja
Hinweise zur Quellenprüfung
Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.6061 · GB /T 3190-2020
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
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- Erzeugnisform
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- Status des Originaleintrags
- Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
- Normausgabe
- GB/T 3190—1996
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
- PDF-Dateiseiten
- 3、11、13
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
- Einzelne andere Verunreinigung
- 0.05
- Summe sonstiger Verunreinigungen
- 0.15
- Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
- Ja
Hinweise zur Quellenprüfung
Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.6061 · JIS H 4040-2006
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- JIS H 4040:2006
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
- PDF-Dateiseiten
- 9
- Einheit
- Massenanteil (%)
- Analyseart
- Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Al ist der Rest; es ist kein eigenständiger numerischer Mindestwert angegeben; Das Abziehen der aufgeführten Maxima von 100% darf nicht dazu verwendet werden, einen Mindestwert zu erfinden; Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannter Grenzwert für ein bestimmtes Element angesehen; Die Summe aller sonst nicht aufgeführten Elemente beträgt ≤0.15%; Tabelle 1 – zulässige Formen: extrudierte Stäbe, kaltgezogene Stäbe und kaltgezogener Draht; Die Formkennungen entsprechen ausschließlich der Tabelle 1 dieser Ausgabe und lassen keinen Rückschluss auf eine Lieferung durch unser Unternehmen zu; Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Masseprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferzustand müssen separat anhand der jeweils geltenden Originaltabellen und Bestellanforderungen geprüft werden.
Hinweise zur Quellenprüfung
2006: Tabellen 1 und 2 der japanischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 6061; Original PDF Seite 9, Tabelle 26061 · JIS H 4040-2015
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- JIS H 4040:2015
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
- PDF-Dateiseiten
- 16
- Einheit
- Massenanteil (%)
- Analyseart
- Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Al ist der Rest; es ist kein eigenständiger numerischer Mindestwert angegeben; Das Abziehen der aufgeführten Maxima von 100% darf nicht dazu verwendet werden, einen Mindestwert zu erfinden; Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannter Grenzwert für ein bestimmtes Element angesehen; Die Summe aller sonst nicht aufgeführten Elemente beträgt ≤0.15%; Tabelle 1 – zulässige Formen: extrudierte Stäbe, kaltgezogene Stäbe und kaltgezogener Draht; Die Formkennungen entsprechen ausschließlich der Tabelle 1 dieser Ausgabe und lassen keinen Rückschluss auf eine Lieferung durch unser Unternehmen zu; Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Masseprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferzustand müssen separat anhand der jeweils geltenden Originaltabellen und Bestellanforderungen geprüft werden.
Hinweise zur Quellenprüfung
2015: Tabellen 1 und 2 der englischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 6061; Original PDF Seite 16, Tabelle 26061 · GB/T 3190—1996
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
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- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Datensatz aus dem Originaltext der Norm
- Normausgabe
- GB/T 3190—1996
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
- PDF-Dateiseiten
- 3、11、13
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.
Kombinierte Grenzbedingungen
- Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
- Einzelne andere Verunreinigung
- 0.05
- Summe sonstiger Verunreinigungen
- 0.15
- Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
- Ja
6061 · GB /T 29729-2022
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.
6061 · GB /T 3195-2016
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.
6061 · GB /T 3195-2023
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.
6061 · GB /T 3880.1-2012
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.
6061 · GJB 1741A-2008
Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden
- Werkstoffkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Unterkategorie
- Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status der Quellenprüfung
- Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| Cr | 0.04 ~ 0.35 |
| Cu | 0.15 ~ 0.4 |
| Fe | ≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mg | 0.8 ~ 1.2 |
| Mn | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Si | 0.4 ~ 0.8 |
| Ti | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Zn | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.