42CRMO1NB Werkstoffdaten
2 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für 42CRMO1NB öffnen →42CrMo1Nb · Q/BQB 517-2023
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Legierter Stahl
- Unterkategorie
- Kaltstauchstahl
- Erzeugnisform
- Warmgewalzter Walzdraht aus Kaltstauchstahl
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- Q/BQB 517—2023
- Tabelle / Abschnitt
- 6.1.1/Table 1, row 102, note a
- PDF-Dateiseiten
- 12
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
- Analyseart
- Schmelzenanalyse
Ursprüngliche Bezeichnung der Zusammensetzungselemente und Analysegrundlage
- Al
- Ursprüngliches Elementsymbol
- Alₜ
- Symbol aus der Originalquelle extrahiert
- Alt
- Originaltabellenspaltenüberschrift
- Al t
- Tiefstellung im Original
- t
- Erläuterung der tiefgestellten Indizes
- Es werden nur die tiefgestellten Indizes der Originaltabelle beibehalten; aus dieser Kandidatenfassung wird keine Zuordnung zu Gesamtaluminium oder säurelöslichem Aluminium abgeleitet; Al ohne Angabe der Form darf nicht unmittelbar gleichgesetzt werden
- Normausgabe
- Q/BQB 517—2023
- Tabelle / Abschnitt
- 1
- Laufende Nummer der Originaltabelle
- 102
- PDF-Dateiseiten
- 12
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
- Analyseart
- Schmelzenanalyse
- Status des Originaleintrags
- Originalspaltensymbol überprüft
- Originalzelle
- 0.010 ~ 0.025
Wenn die ursprünglichen Analysebezeichnungen unterschiedlich sind oder Aufzeichnungen keine Angaben enthalten, können keine direkten Rückschlüsse auf Vergleichbarkeit oder Übereinstimmung gezogen werden; in der Quelle nicht erklärte Indizes werden hier nicht erweitert.
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.4 ~ 0.44 |
| Si | 0.15 ~ 0.3 |
| Mn | 0.45 ~ 0.6 |
| P | ≤ 0.015 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.008 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | 0.9 ~ 1.1 |
| Mo | 0.9 ~ 1.1 |
| Alₜ | 0.01 ~ 0.025 |
| Nb | 0.03 ~ 0.07 |
| Cu | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| O | ≤ 0.0025 (Untergrenze nicht angegeben) |
| N | ≤ 0.008 (Untergrenze nicht angegeben) |
| H | ≤ 0.0002 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Q/BQB 517—2023, offizielles Original auf der Baosteel-Website, Tabelle 1, Zeile 102; Massenanteil der Schmelzenanalyse wt%. Tabellenfußnote a: Restelemente Cr≤0.20, Ni≤0.20, Cu≤0.20, Mo≤0.06 wt%; sofern in dieser Zeile anders geregelt, gelten die Anforderungen dieser Zeile für das jeweilige Element. Nicht aufgeführte Elemente und Anforderungen aus Sondervereinbarungen dürfen nicht als null oder als Standardgarantie angenommen werden; zulässige Abweichungen der Stückanalyse richten sich separat nach GB/T 222. Walzdraht wird warmgewalzt geliefert; verschärfte P/S gemäß Z1 sowie besondere Oberflächen- oder Einschlussqualität müssen gemäß normativem Anhang A und den vertraglichen Bestellcodes bestätigt werden; feste mechanische Eigenschaften dürfen nicht aus der chemischen Zusammensetzungstabelle abgeleitet werden.
Hinweise zur Quellenprüfung
Alle 104 Zeilen der Original-Tabelle 1 und 34 Zeilen der Tabelle 2 aus der offiziellen Website von Baosteel Q/BQB517:2023 wurden Zeile für Zeile abgeglichen; keine Vermischung mit älteren Ausgaben.Zugeordnete Produkte ansehen →42CrMo1Nb · BEXG 021-2020
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Kaltstauchstahl
- Unterkategorie
- Kaltstauchstahl
- Erzeugnisform
- Walzdraht
- Status des Originaleintrags
- Herstellerquelle geprüft
- Dokumentausgabe
- BEXG 021-2020, sechzehnte Revision auf dem Cover angegeben, veröffentlicht und in Kraft seit 2020-12-29; nur das auf diesem Computer verfügbare neueste Original
- Dokumenttitel
- Technische Lieferbedingungen für Kaltstauchstahl-Walzdraht für Automobilteile
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1
- PDF-Dateiseiten
- 4
- Einheit
- Massenanteil (wt%)
- Hersteller
- Baoshan Iron & Steel Co., Ltd. (Baosteel)
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Abschätzung aus den vom Hersteller angegebenen Bereichen; weder Normgarantiewert noch Schmelzenmesswert. Die Anwendbarkeit der Formel muss für den Verwendungszweck und das Verfahren geprüft werden.
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.4 ~ 0.44 |
| Si | 0.15 ~ 0.3 |
| Mn | 0.45 ~ 0.6 |
| P | ≤ 0.015 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.008 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | 0.9 ~ 1.1 |
| Mo | 0.9 ~ 1.1 |
| Nb | 0.03 ~ 0.07 |
| Al | 0.01 ~ 0.025 |
| Cu | ≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben) |
| O | ≤ 0.0025 (Untergrenze nicht angegeben) |
| N | ≤ 0.008 (Untergrenze nicht angegeben) |
| H | ≤ 0.0002 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Baosteel BEXG 021-2020, Tabelle 1, Zeile 18, PDF Seite 4; Schmelzenanalyse-Zusammensetzung in wt%, warmgewalzter Walzdraht; 2020 ist die lokal verfügbare Originalversion, ohne Anspruch, dass es sich um die aktuellste Version des Unternehmens handelt. Besondere Bedingungen und die tatsächliche Lieferung müssen separat bestätigt werden.
Bedingungen der Zusammensetzung
- Tabelle 1 und deren Fortsetzung geben die Schmelzenanalyse an, Massenanteil in wt%; das Produkt ist warmgewalzter Walzdraht für Automobilteile.
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Maxima für Restelemente Cr≤0.20%, Ni≤0.20%, Cu≤0.20% und Mo≤0.06%; spezifische Anforderungen in der Tabelle und zusätzliche Anmerkungen haben Vorrang.
- Ein Gedankenstrich darf nicht als null angenommen werden; Zusammensetzungen außerhalb der Tabelle werden nicht aus Gütenamen oder referenzierten Normen abgeleitet.