32CRMO12 Werkstoffdaten
1 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für 32CRMO12 öffnen →32CrMo12 · EN 10250-3-1999
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Legierter Stahl
- Unterkategorie
- Legierter Stahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- EN 10250-3-1999
- Tabelle / Abschnitt
- Table1 und Hinweis 1/2; Klauseln 1, 3.1 und 3.2.
- PDF-Dateiseiten
- 6、8、9
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.28 ~ 0.35 |
| Si | ≤ 0.4 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mn | 0.4 ~ 0.7 |
| P | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.035 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | 2.8 ~ 3.3 |
| Mo | 0.3 ~ 0.5 |
| Ni | ≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Nach dem Originaltext von EN10250-3:1999, Tabelle 1 und Fußnoten, übernommen in BS EN10250-3:2000; Schmelzenanalyse in Massenanteilen wt%. Diese Norm gilt für Freiformschmiedestücke, geschmiedete Stäbe und nach dem Vorschmieden ringgewalzte Erzeugnisse aus legierten Edelbaustählen in vergütetem Lieferzustand; sie gilt nicht automatisch als Liefernorm für Kaltstauchdraht. Tabelle 1, Anmerkung 1 erlaubt dem Hersteller zur Korngrößensteuerung einzelne oder kombinierte Zugaben von Al, Ti, V und Nb; neue Zahlenbereiche sind nicht angegeben, daher weder null einsetzen noch Obergrenzen erfinden. Nicht in Tabelle 1/2 aufgeführte Elemente dürfen ohne Zustimmung des Käufers nicht absichtlich zugesetzt werden, ausgenommen zur Fertigstellung der Schmelze. 3.1 verlangt die Schmelzenzusammensetzung nach Tabelle 1 und verweist auf A.7/A.8 aus EN10250-1. Die Stückanalyseabweichungen nach 3.2 sind separat nach Tabelle 2 und Abschnitt 9.2 von EN10250-1 anzuwenden; der Standardbereich der Schmelzenanalyse wird nicht direkt erweitert. Bestätigt sind derzeit nur chemische Zusammensetzungen, die Zuordnung von Sortenbezeichnungen/Werkstoffnummern und die zugehörigen Bereichsfußnoten; eine abgeschlossene Prüfung aller mechanischen Eigenschaften und des zitierten Teils 1 wird nicht behauptet.