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3003 Werkstoffdaten

8 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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3003 · GB /T 3190-2008

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、8、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu0.05 ~ 0.2
Mn1.0 ~ 1.5
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.

Kombinierte Grenzbedingungen

Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.15
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.

3003 · GB /T 3190-2020

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、8、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu0.05 ~ 0.2
Mn1.0 ~ 1.5
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.

Kombinierte Grenzbedingungen

Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.15
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.

3003 · JIS H 4040-2006

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
JIS H 4040:2006
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
PDF-Dateiseiten
8
Einheit
Massenanteil (%)
Analyseart
Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu0.05 ~ 0.2
Mn1.0 ~ 1.5
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Al ist der Rest; es ist kein eigenständiger numerischer Mindestwert angegeben; Das Abziehen der aufgeführten Maxima von 100% darf nicht dazu verwendet werden, einen Mindestwert zu erfinden; Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannter Grenzwert für ein bestimmtes Element angesehen; Die Summe aller sonst nicht aufgeführten Elemente beträgt ≤0.15%; Tabelle 1 – zulässige Formen: extrudierte Stäbe, kaltgezogene Stäbe und kaltgezogener Draht; Die Formkennungen entsprechen ausschließlich der Tabelle 1 dieser Ausgabe und lassen keinen Rückschluss auf eine Lieferung durch unser Unternehmen zu; Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Masseprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferzustand müssen separat anhand der jeweils geltenden Originaltabellen und Bestellanforderungen geprüft werden.

Hinweise zur Quellenprüfung

2006: Tabellen 1 und 2 der japanischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 3003; Original PDF Seite 8, Tabelle 2

3003 · JIS H 4040-2015

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
JIS H 4040:2015
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
PDF-Dateiseiten
15
Einheit
Massenanteil (%)
Analyseart
Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu0.05 ~ 0.2
Mn1.0 ~ 1.5
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Al ist der Rest; es ist kein eigenständiger numerischer Mindestwert angegeben; Das Abziehen der aufgeführten Maxima von 100% darf nicht dazu verwendet werden, einen Mindestwert zu erfinden; Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannter Grenzwert für ein bestimmtes Element angesehen; Die Summe aller sonst nicht aufgeführten Elemente beträgt ≤0.15%; Tabelle 1 – zulässige Formen: extrudierte Stäbe, kaltgezogene Stäbe und kaltgezogener Draht; Die Formkennungen entsprechen ausschließlich der Tabelle 1 dieser Ausgabe und lassen keinen Rückschluss auf eine Lieferung durch unser Unternehmen zu; Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Masseprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferzustand müssen separat anhand der jeweils geltenden Originaltabellen und Bestellanforderungen geprüft werden.

Hinweise zur Quellenprüfung

2015: Tabellen 1 und 2 der englischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 3003; Original PDF Seite 15, Tabelle 2

3003 · GB/T 3190—1996

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Datensatz aus dem Originaltext der Norm
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、8、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu0.05 ~ 0.2
Mn1.0 ~ 1.5
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.

Kombinierte Grenzbedingungen

Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.15
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja

3003 · GB /T 3195-2016

Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status der Quellenprüfung
Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu0.05 ~ 0.2
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn1 ~ 1.5
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

3003 · GB /T 3880.1-2012

Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status der Quellenprüfung
Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu0.05 ~ 0.2
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn1 ~ 1.5
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

3003 · JIS H 4160-1994

Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status der Quellenprüfung
Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu0.05 ~ 0.2
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Mn1 ~ 1.5
Si≤ 0.6 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

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