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2A10 Werkstoffdaten

5 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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2A10 · GB /T 3190-2008

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、5、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu3.9 ~ 4.5
Mn0.3 ~ 0.5
Mg0.15 ~ 0.3
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.

Kombinierte Grenzbedingungen

Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.1
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.

2A10 · GB /T 3190-2020

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Originaltext der historischen Ausgabe verifiziert
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、5、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu3.9 ~ 4.5
Mn0.3 ~ 0.5
Mg0.15 ~ 0.3
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.

Kombinierte Grenzbedingungen

Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.1
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja

Hinweise zur Quellenprüfung

Das Original von GB/T 3190—1996, Tabelle 1, wird als explizit historische Grundlage herangezogen; die im Originalindex angegebene Edition von 2008/2020 wurde nicht verifiziert.

2A10 · GB/T 3190—1996

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Datensatz aus dem Originaltext der Norm
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、5、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)
Fe≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu3.9 ~ 4.5
Mn0.3 ~ 0.5
Mg0.15 ~ 0.3
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.

Kombinierte Grenzbedingungen

Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.1
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja

2A10 · GB /T 3195-2016

Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status der Quellenprüfung
Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu3.9 ~ 4.5
Fe≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Mg0.15 ~ 0.3
Mn0.3 ~ 0.5
Si≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)
Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

2A10 · GB /T 3195-2023

Die Prüfung der Originalquelle ist nicht abgeschlossen; nicht als formelle Normgrundlage zu verwenden

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status der Quellenprüfung
Referenzdaten; Originalquelle nicht geprüft

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Cu3.9 ~ 4.5
Fe≤ 0.2 (Untergrenze nicht angegeben)
Mg0.15 ~ 0.3
Mn0.3 ~ 0.5
Si≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)
Ti≤ 0.15 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Ein Treffer in der Materialdatenbank begründet weder die Kaltstauchfähigkeit noch eine Garantie für die Endfestigkeit des Produkts. Die Bestätigung muss den Drahtzustand, die Umformung, die Wärmebehandlung und Tests an realen Teilen berücksichtigen.

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