27SIMNE Werkstoffdaten
2 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.
Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.
Bedingungsauswahl, Vergleich und Kohlenstoffäquivalent für 27SIMNE öffnen →27SiMnE · GB/T 3077-2015
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Werkstoffkategorie
- Legierter Stahl
- Unterkategorie
- Legierter Konstruktionsstahl
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 3077-2015
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle 1 und Tabelle 2; Benennungsregeln in der Schlussanmerkung A/E zu Tabelle 1
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.24 ~ 0.32 |
| Mn | 1.1 ~ 1.4 |
| Si | 1.1 ~ 1.4 |
| P | ≤ 0.02 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.01 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mo | ≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
GB/T3077-2015, Tabelle 1: Schmelzenanalyse; Tabelle 2 enthält die P/S- und Restgehaltsanforderungen. Die Schlussanmerkung zu Tabelle 1 erlaubt für alle Sorten die Bestellung in höherer/höchster Qualitätsstufe mit dem jeweiligen Suffix A/E; Qualitätsstufe dieses Datensatzes: höchste Qualitätsstufe. Für Stahl zur Warmumformung gilt Cu≤0.20%; die gewöhnliche Cu-Obergrenze gilt nicht für diese Verwendung. Ausdrückliche Legierungsbereiche in Tabelle 1 haben Vorrang; nicht festgelegtes Cr/Ni/Mo folgt den Restgehaltsobergrenzen der Tabelle 2, ohne zusätzliche Restgehaltsgrenzen für spezifizierte Legierungselemente. Sn/Sb/As ist zu analysieren und im Qualitätszeugnis zu dokumentieren; bei Bedarf sind Grenzen zu vereinbaren, ohne erfundene allgemeine Zahlenwerte. Stückanalyseabweichungen nach GB/T222 separat anwenden, ohne direkte Erweiterung des Schmelzenbereichs. Mechanische Eigenschaften hängen von Probenabmessungen und empfohlenen Wärmebehandlungs-/Lieferbedingungen ab; diese Zusammensetzungsprüfung ist keine abgeschlossene Eigenschaftsprüfung.
Hinweise zur Quellenprüfung
Tabelle 1/2 und Regeln zu den Qualitätsstufen geprüft27SiMnE · GB/T 3077-1999
Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert
- Erzeugnisform
- Referenzeintrag
- Status des Originaleintrags
- Normoriginal geprüft
- Normausgabe
- GB/T 3077-1999
- Tabelle / Abschnitt
- Tabelle zu 1, Artikel zu 8, Anmerkung zu 2 sowie Tabelle zu 2; 6.1.1.3
- PDF-Dateiseiten
- 3、4、7、8
Kohlenstoffäquivalent als Referenz
Zusammensetzungsangaben
| Element | Anforderung an die Zusammensetzung |
|---|---|
| C | 0.24 ~ 0.32 |
| Si | 1.1 ~ 1.4 |
| Mn | 1.1 ~ 1.4 |
| P | ≤ 0.025 (Untergrenze nicht angegeben) |
| S | ≤ 0.015 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cu | ≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Cr | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Ni | ≤ 0.3 (Untergrenze nicht angegeben) |
| Mo | ≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben) |
Anwendbarkeit und Einschränkungen
Originalausgabe 1999, Schmelzenanalyse wt%. Nach Tabelle 1, Anmerkung 2 werden Qualitätsstahl, die höhere Qualitätsstufe A und die höchste Qualitätsstufe E sowie die Anforderungen an Phosphor, Schwefel und Restelemente aus Tabelle 2 separat beibehalten. 6.1.1.3: Für Warmumformung gilt Cu≤.20%; ohne festgelegte Warmverarbeitung wird diese Einschränkung nicht automatisch angewendet. 6.1.1.2: Restgehalte von W/V/Ti sind zu analysieren und im Qualitätszeugnis zu dokumentieren; konkrete Grenzen richten sich nach den Anforderungen, unbekannte Werte werden nicht mit null gefüllt. Das Verarbeitungsverfahren ist vertraglich anzugeben; die Zusammensetzung eines legierten Baustahls allein belegt keine Kaltstaucheignung. Lieferzustand, Warmstauchversuch und Oberfläche sind gesondert zu prüfen. Die Stückanalyseabweichungen nach 6.1.2 werden gesondert nach GB222 geprüft und erweitern nicht den Standardbereich der Schmelzenanalyse.