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2017A Werkstoffdaten

3 Quellenangaben. Normen, Ausgaben und Bedingungen werden getrennt dargestellt; gleiche Sortenbezeichnungen belegen keine Austauschbarkeit.

Massenanteile und Analysearten sind der jeweiligen Quellenangabe zu entnehmen. Fehlende Werte dürfen nicht als 0 angenommen werden; typische Herstellerwerte, durch Normen garantierte Werte und Messwerte einer Schmelze dürfen nicht vermischt werden. Für Berechnungen und die Auswahl der Bedingungen zur Werkstoffauswahl wechseln.

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2017A · GB/T 3190—1996

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Werkstoffkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Unterkategorie
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Datensatz aus dem Originaltext der Norm
Normausgabe
GB/T 3190—1996
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1, Abschnitte 4.1~4.5 und Tabellenfußnoten
PDF-Dateiseiten
3、7、13

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si0.2 ~ 0.8
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu3.5 ~ 4.5
Mn0.4 ~ 1.0
Mg0.4 ~ 1.0
Cr≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

GB/T 3190—1996, Tabelle 1, Massenanteil %; nicht spezifizierte Elemente werden nicht als Null behandelt. Diese Norm legt die chemische Zusammensetzung von Knetaluminium und Aluminiumlegierungen fest; sie garantiert weder automatisch Kaltstauchfähigkeit, die tatsächliche Lieferung noch die Leistungsfähigkeit des Endprodukts. Al ist der Rest; die Originaltabelle gibt keinen eigenständigen numerischen Bereich für Al vor. Einzelne und zusammengefasste Grenzwerte für andere Verunreinigungen gelten nur für die in Klausel 4.3 genannten anderen Elemente, nicht für die Summe aller Hauptlegierungselemente; ein fehlender Verunreinigungstest gilt nicht als Null.

Kombinierte Grenzbedingungen

Kombinierte Elementgrenzen
  • Anforderung
    Ti+Zr (GB/T 3190—1996, Tabelle 1)
    Elementkoeffizient
    Ti
    1
    Zr
    1
    Untergrenze
    Nicht angegeben
    Obergrenze
    0.25
Elemente, für die Messwerte derselben Schmelze zur Bestätigung erforderlich sind
  • Ti
  • Zr
Anforderungen an andere Verunreinigungen aus der Quelle
Einzelne andere Verunreinigung
0.05
Summe sonstiger Verunreinigungen
0.15
Andere Verunreinigungen erfordern technische Prüfung
Ja

2017A · JIS H 4040-2015

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
JIS H 4040:2015
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
PDF-Dateiseiten
15
Einheit
Massenanteil (%)
Analyseart
Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si0.2 ~ 0.8
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu3.5 ~ 4.5
Mn0.4 ~ 1.0
Mg0.4 ~ 1.0
Cr≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Gekoppelter Grenzwert gemäß Tabelle 2: Zr+Ti<=0.20 (Massenprozent); dieser muss zusammen mit allen Einzelgrenzwerten eingehalten werden. ; Al ist der Rest; es ist kein unabhängiges numerisches Minimum festgelegt; Die Subtraktion der aufgeführten Maxima von 100% darf nicht verwendet werden, um ein Minimum zu definieren. ; Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannter Grenzwert für ein bestimmtes Element behandelt. ; Die Summe aller sonst nicht aufgeführten Elemente ist ≤0.15%. ; Anwendbare Formen gemäß Tabelle 1: extrudierte Stangen und kaltgezogene Stangen; Formcodes entsprechen nur der Tabelle 1 dieser Ausgabe und begründen keine Lieferung seitens der Creation Group. ; Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Massenprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferbedingungen bedürfen einer separaten Verifizierung anhand der jeweils geltenden Originaltabellen und Bestellanforderungen.

Hinweise zur Quellenprüfung

2015: Tabellen 1 und 2 der englischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 2017A; Original PDF Seite 15, Tabelle 2

2017A · JIS H 4040-2006

Quelle der chemischen Zusammensetzung geprüft; damit sind weder sämtliche Normklauseln noch die tatsächliche Lieferung oder Messwerte einer gelieferten Schmelze verifiziert

Erzeugnisform
Referenzeintrag
Status des Originaleintrags
Normoriginal geprüft
Normausgabe
JIS H 4040:2006
Tabelle / Abschnitt
Tabelle 1: anwendbare Produktformen und Bezeichnungen; Tabelle 2: chemische Zusammensetzung und Fußnoten
PDF-Dateiseiten
8
Einheit
Massenanteil (%)
Analyseart
Chemische Zusammensetzung (Analyseart siehe Quellenhinweise)

Kohlenstoffäquivalent als Referenz

IIW / CEV: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
Pcm (Ito–Bessyo): auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar
CET: auf diese Werkstoffkategorie nicht direkt anwendbar

Zusammensetzungsangaben

ElementAnforderung an die Zusammensetzung
Si0.2 ~ 0.8
Fe≤ 0.7 (Untergrenze nicht angegeben)
Cu3.5 ~ 4.5
Mn0.4 ~ 1.0
Mg0.4 ~ 1.0
Cr≤ 0.1 (Untergrenze nicht angegeben)
Zn≤ 0.25 (Untergrenze nicht angegeben)

Anwendbarkeit und Einschränkungen

Gekoppelter Grenzwert gemäß Tabelle 2: Zr+Ti<=0.25 (Massenprozent); dieser muss zusammen mit allen Einzelgrenzwerten eingehalten werden. ; Al ist der Rest; es ist kein unabhängiges numerisches Minimum festgelegt; Die Subtraktion der aufgeführten Maxima von 100% darf nicht verwendet werden, um ein Minimum zu definieren. ; Jedes sonst nicht aufgeführte Element ist ≤0.05%; dies wird nicht automatisch als bekannter Grenzwert für ein bestimmtes Element behandelt. ; Die Summe aller sonst nicht aufgeführten Elemente ist ≤0.15%. ; Anwendbare Formen gemäß Tabelle 1: extrudierte Stangen und kaltgezogene Stangen; Formcodes entsprechen nur der Tabelle 1 dieser Ausgabe und begründen keine Lieferung seitens der Creation Group. ; Tabelle 2 gibt die chemische Zusammensetzung in Massenprozent an; Mechanische Eigenschaften, Abmessungen und Lieferbedingungen bedürfen einer separaten Verifizierung anhand der jeweils geltenden Originaltabellen und Bestellanforderungen.

Hinweise zur Quellenprüfung

2006: Tabellen 1 und 2 der japanischen Originalausgabe Seite für Seite und Zelle für Zelle abgeglichen; Legierungsnummer 2017A; Original PDF Seite 8, Tabelle 2
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